Planfeststellungsbeschluss zur Deponie Wehofen liegt in Dinslaken und Duisburg aus
Damit hat sie der ThyssenKrupp SteelEurope AG die Erweiterung der Deponie Wehofen-Nord um einen dritten Bauabschnitt genehmigt.
Die Erweiterung betrifft die in Dinslaken befindliche Deponie zur Ablagerung von Abfällen aus der Eisen- und Stahlproduktion. Der Planfeststellungsbeschluss berechtigt das Unternehmen zur Ablagerung von nicht gefährlichem Abfall. Das Ablagerungsvolumen beträgt ca. 6.000.000 Kubikmeter.
Der Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen liegen nun in der Zeit vom
06.03.2019 bis einschließlich 19.03.2019
bei der Stadt Dinslaken
- im Technischen Rathaus, Stabsstelle Stadtentwicklung, I. Obergeschoss, Hünxer Straße 81, 46537 Dinslaken
während der Dienststunden von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Montag bis Donnerstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie
bei der Stadt Duisburg
- Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement, Friedrich-Albert-Lange-Platz 7 / Eingang Moselstraße, Raum 221 und
- Bezirksverwaltung Walsum, Friedrich-Ebert-Straße 152, Raum 405,
während der Dienststunden, montags bis freitags von 08:00 bis 16:00 Uhr
zur Einsicht aus.
Der Planfeststellungsbeschluss (Textteil) kann bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist von den Betroffenen und Einwenderinnen und Einwendern schriftlich oder elektronisch bei der Bezirksregierung Düsseldorf angefordert werden. Die Anforderung ist unter Angabe des Aktenzeichens 52.05-TKS-Z-61 an die Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 52, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf, oder poststelle [at] brd.nrw.de zu richten.
Der Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen sind während der Offenlage auch auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf unter der Adresse
in der Rubrik „Aktuelle Offenlagen“ einzusehen.
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