Der Verkehr soll künftig über den benachbarten Bahnübergang Strümper Weg geführt werden. Die DB Netz hat für das Bauvorhaben beim Eisenbahn-Bundesamt die Planfeststellung beantragt.
Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 16. Oktober 2019 bis 15. November 2019 in den beiden betroffenen Kommunen aus:
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in der Stadtverwaltung Krefeld, Fachbereich Vermessungs- und Katasterwesen, Zi. 205, Friedrichstraße 25; montags bis freitags von 8:30 – 12:30 Uhr, außerdem montags bis mittwochs von 14 - 16 Uhr sowie donnerstags von 14 – 17:30 Uhr
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in der Stadtverwaltung Meerbusch, Fachbereich Stadtplanung und Bauaufsicht, Wittenberger Straße 21, Erdgeschoss Raum 015; montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr sowie montags bis donnerstags von 13:30 - 16 Uhr.
Für die Dauer der Offenlage sind die Zeichnungen und Erläuterungen auch im Internet auf den Internetseiten der beiden Städte sowie darüber hinaus auf der Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf in der Rubrik Aktuelle Offenlagen zugänglich.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann ab Beginn der Offenlage bis spätestens einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist - 16. Dezember 2019 - Einwendungen erheben. Diese sind an die Stadt Krefeld (Fachbereich Vermessungs- und Katasterwesen, Friedrichstraße 25, 47798 Krefeld), die Stadt Meerbusch (Fachbereich Stadtplanung und Bauaufsicht, Wittenberger Straße 21, 40668 Meerbusch), oder die Bezirksregierung Düsseldorf (Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf) zu adressieren.
Die Bezirksregierung Düsseldorf ist in diesem Verfahren Anhörungsbehörde. Sie leitet die Stellungnahme zum Ergebnis des Anhörungsverfahrens dem Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Köln, zu, das Planfeststellungsbehörde ist. Über die Einwendungen und Stellungnahmen entscheidet das Eisenbahn-Bundesamt im Planfeststellungsbeschluss.
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