„Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hatte die Anpassung der Haushaltssatzungen notwendig gemacht“, erklärt die Regierungspräsidentin.
Die Stadt Monheim am Rhein hatte erfolgreich gegen die bisherige Abrechnung der Förderzentren und anderer Einrichtungen über die allgemeine Kreisumlage geklagt. Die Abrechnung erfolgt nun spezifiziert über sogenannte Teilkreisumlagen. Das betrifft zum Beispiel die Kosten für Förderzentren des Kreises Mettmann, in denen Kinder und Jugendliche mit speziellem Förderbedarf besondere Unterstützung bei der körperlichen, geistigen oder seelischen Entwicklung erhalten.
Während diese Umschichtung für den Kreishaushalt ergebnisneutral ist, verändern sich Gutschriften und Zahlungen für einzelne kreisangehörige Kommunen je nach Bedarf und Nutzung. „Für die betroffenen Mehrzahler, insbesondere für die Stärkungspaktkommune Velbert, ist diese zusätzliche Belastung nicht leicht aufzufangen. Aber es ist unsere Pflicht, die Rechtsprechung umzusetzen“, sagt Radermacher.
Damit ist der Weg für die Veröffentlichung der entsprechend geänderten Haushaltssatzungen frei.
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