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22.07.2021

Regionalplanänderung für Grevenbroich und Rommerskirchen geplant

Im Rahmen des sich im Rheinischen Revier vollziehenden Strukturwandels sollen im Rhein-Kreis Neuss auf dem Gebiet der Stadt Grevenbroich und der Gemeinde Rommerskirchen neue Flächen für eine gewerblich-industrielle Nutzung entwickelt werden.

Hierfür sind in der 5. Änderung des Regionalplans insbesondere die Kraftwerksflächen der Kraftwerke Frimmersdorf und Neurath sowie deren Umfeld vorgesehen. Am 23. Juli 2021 beginnt für alle Interessierten die Offenlage.

Die Planungen sehen vor, dass die Flächen des Kraftwerkes Frimmersdorf nach dessen endgültiger Stilllegung im Oktober 2021 als Innovations- und Technologiezentrum gewerblich-industriell genutzt und zum Teil erweitert werden sollen. Auch das Altkraftwerk in Neurath wird im Zuge des Strukturwandels und des Ausstiegs aus der Braunkohleverstromung mittelfristig stillgelegt, so dass das Areal danach anderweitig entwickelt werden könnte Die Stilllegung erfolgt für die einzelnen Blöcke schrittweise ab dem Jahr 2021, sodass bis Ende 2023 die endgültige Stilllegung erfolgt und der Rückbau im Jahr 2024 beginnen könnte. Zusätzlich werden die gewerblichen Entwicklungspotenziale in der Gemeinde Rommerskirchen neu strukturiert.

So kam es zu der Entscheidung:
Der Erarbeitungsbeschluss zum Verfahren erfolgte am 17. Dezember 2020 im Regionalrat mit einer anschließenden Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen öffentlichen Stellen. Am 24.06.2021 hat der Regionalrat den Beschluss zum zweiten Beteiligungsverfahren gefasst. Die Öffentlichkeit bekommt erneut die Gelegenheit, sich zum Verfahren zu äußern: vom 23. Juli bis einschließlich 23. August 2021.

Machen Sie sich selbst ein Bild:
Die Planunterlagen für das Verfahren sind innerhalb des genannten Zeitraumes auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf unter http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de unter der Rubrik „Aktuelle Offenlagen“ veröffentlicht.

Aufgrund der andauernden Pandemie wurde von einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen abgesehen, jedoch können diese als zusätzliches Informationsangebot in der Auslegungsfrist – nach vorheriger Terminvereinbarung – bei der Bezirksregierung Düsseldorf und beim Rhein-Kreis Neuss eingesehen werden.

Der Ansprechpartner bei der Bezirksregierung ist Stefan Weiss:  Tel. 0211 / 475 – 3201 oder per E-Mail an Dez32.Regionalplanungatbrd.nrw.de (Dez32[dot]Regionalplanung[at]brd[dot]nrw[dot]de). Der Rhein-Kreis Neuss bietet eine Reservierung per E-Mail an: planungatrhein-kreis-neuss.de (planung[at]rhein-kreis-neuss[dot]de).