Haushalt (Symbolbild)
25.06.2021

Remscheid treibt die Sanierung des Haushalts gut voran

Die Stadt Remscheid hat als Teilnehmerin des Stärkungspakts Stadtfinanzen des Landes NRW zum letzten Mal ihren auf ein Jahrzehnt angelegten Haushaltssanierungsplan für das Jahr 2021 aktualisiert und der Bezirksregierung Düsseldorf vorgelegt. Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher gibt nun grünes Licht für diese Fortschreibung. Der Doppelhaushalt Remscheid 2021/2022 kann in Kraft treten.

Dies waren bisher die entscheidenden Schritte: Erstmals konnte die Stadt im Jahr 2016 den Ausgleich ihres Ergebnishaushaltes mit den Stärkungspaktmitteln des Landes erzielen, danach verringerten sich jährlich die Landeshilfen. Nunmehr kann sie aus eigener Kraft ein ausgeglichenes Ergebnis planen.

Mit einer Vielzahl von Einzelmaßnahmen konnte Remscheid das anvisierte kumulierte Konsolidierungsvolumen für die Jahre 2012 bis 2021 in Höhe von 216.422.800 Euro nicht nur erreichen, sondern sogar steigern. Radermacher: „Hinter diesen Summen stehen die Anstrengungen vieler Akteure in der Stadt Remscheid, die gemeinsam zum Erfolg einer ausgeglichenen Haushaltswirtschaft beigetragen haben und denen ich meine besondere Anerkennung ausspreche.“ Natürlich zeichnen sich die Auswirkungen der Corona-Pandemie auch im Haushalt dieser Kommune ab. Die Stadt Remscheid nutzt die vom Land NRW für die kommunalen Haushalte eröffnete Möglichkeit, die pandemiebedingten Haushaltsverschlechterungen aktuell isoliert darzustellen und erst ab dem Jahr 2025 in jährlichen Anteilen bei der Haushaltsaufstellung einzubeziehen.

Zudem muss die Stadt auch ihre andauernde bilanzielle Überschuldung in den kommenden Haushaltsjahren weiter sukzessive abbauen und dies durch ein Haushaltssicherungskonzept absichern. Remscheid will deshalb die Maßnahmen und Methoden aus der Zeit des Stärkungspaktes fortführen. Die Regierungspräsidentin appelliert: „Die Freude über das Erreichte wird nicht von den weiteren Herausforderungen ablenken. Die Folgen der Pandemie zeichnen sich erst nach und nach vollständig ab, wobei der Einbruch der Gewerbesteuer nur ein Aspekt ist.“