Gleichzeitig gab sie grünes Licht für die vom Kreistag am 27.03.2019 beschlossene Kreisumlage. Der Hebesatz der Kreisumlage wird im Jahr 2019 auf 35,1 v.H. und im Jahr 2020 auf 36,45v.H. festgelegt und damit gegenüber 2018 leicht abgesenkt, um die kreisangehörigen Kommunen zu entlasten.
„Der Politik und der Verwaltung im Rhein-Kreis ist es gelungen, durch eine sorgsame und umsichtige Haushaltsbewirtschaftung den Haushaltsausgleich fest im Blick zu behalten und gleichzeitig Belastungen für die Kreisgemeinschaft zu reduzieren“, sagt Birgitta Radermacher. „An dieser Strategie sollten sie unbedingt festhalten und auch in Zukunft gewissenhaft haushalten.“
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