Sonderlandeplatz Bergneustadt: Betrieb der Ultraleichtflugzeuge reglementiert
Auf dem Sonderlandeplatz Bergneustadt - Auf dem Dümpel – dürfen künftig pro Jahr maximal 35 Mal schwerkraftgesteuerte Ultraleicht-Flugzeuge der Bauart Trike- und Fußstart-UL sowie der Bauart Motorschirm und Motorschirmtrike starten.
Mehr als zwei Starts an einem Tag sind nicht erlaubt.
Die entsprechende Änderungsgenehmigung vom 25. Mai dieses Jahres liegt ab dem 19. Juli bis einschließlich 2. August 2021 im Fachbereich 4 – Bauen, Planung, Umwelt – der Stadt Bergneustadt, Kölner Straße 256, während der Dienststunden aus: montags bis freitags von 8:00 bis 12:30 Uhr sowie montags bis donnerstags von 14:00 bis 16:00 Uhr.
Zusätzlich sind die Unterlagen in diesem Zeitraum auf der Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf http://url.nrw/offenlage einsehbar.
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