Die Bezirksregierung Düsseldorf ist zuständig für die Bewertung von Berufsfachschulabschlüssen (z.B.: Kinderpfleger, Sozialassistenten, oder diverse andere Assistentenabschlüsse) und Fachschulabschlüssen (z.B. Erzieher, Techniker) aus den Ländern des ehemaligen Jugoslawiens, der Türkei, Österreich, der Schweiz und Griechenland.
Das Verfahren der Anerkennung richtet sich nach dem am 15.06.2013 in Kraft getretenen Anerkennungsgesetz NRW.
Länderzuständigkeit der anderen Bezirksregierungen:
Voraussetzung für die Antragstellung ist der erste Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen oder der Nachweis eines berechtigten Interesses, wie z.B. die Aufnahme einer Berufstätigkeit in Nordrhein-Westfalen.
Der Antrag sollte per Post bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 48, Am Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf, eingereicht werden. Die beizufügenden Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Antragsformular:
Antragsformular
Merkblatt amtliche Beglaubigung
Die Bearbeitung des Antrages kann einige Zeit in Anspruch nehmen, da die Unterlagen ggf. von hier aus noch dem Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder Deutschland – Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen – Bonn zur gutachterlichen Stellungnahme vorgelegt werden müssen. Bitte senden Sie uns daher auch keine Originalurkunden zu.
Nichtschulische Berufsabschlüsse können auf Antrag von der für Ihren Wohnsitz zuständigen Kammer gleichgestellt werden. Dies sind je nach Ausbildungsberuf die Industrie- und Handelskammer, Handwerks-, Ärzte-, Zahnärzte-, Landwirtschafts- oder Rechtsanwaltskammer. Über die anläßlich eines Antrages auf Gleichstellung eines Berufsabschlusses beizubringenden Nachweise geben die zuständigen Kammern Auskunft.
Für Schulabschlüsse, die ggf. deutschen Abschlüssen der Sekundarstufe I entsprechen könnten, erhalten Sie Informationen bei der Bezirksregierung Köln.
Über die Gleichstellung von ausländischen Schulabschlüssen, die evtl. der Allgemeinen Hochschulreife oder der Fachhochschulreife (Abschlüsse im Bereich der Sekundarstufe II) entsprechen könnten, entscheidet die Zentrale Zeugnisanerkennungsstelle bei der Bezirksregierung Düsseldorf.
Zur Führung im Ausland erworbener akademischer Grade erhalten Sie beim für das Ressort Wissenschaft zuständigen Ministerium nähere Informationen.
Orientierungshilfen:
Anerkennungsfinder der Bundesregierung
Einheitlicher Ansprechpartner NRW
Angelika Dorendorf
48 (Dezernat 48: Schulrecht und Schulverwaltung, Schulbau, Kirchensachen, Ersatzschulen, Sport, Sportstättenbau, Weiterbildung, Kunst- und Kulturpflege, öffentliche Bibliotheken)
E-Mail an Ansprechpartner/in Angelika Dorendorf
Tel.: 0211 475-5380 (Mo. 13:00-15:00 Uhr, Do. 09:00-12:00 Uhr)
Nicola Stein-Deuster
45 (Dezernat 45: Berufskollegs, Geschäftsstelle für EU-Projekte und berufliche Qualifizierung der Bezirksregierung Düsseldorf)
E-Mail an Ansprechpartner/in Nicola Stein-Deuster
Tel.: 0211 475-4057