Schülerinnen und Schüler, die die Sekundarstufe I einer deutschen Schule nicht von Beginn an besucht haben und nicht in das Sprachenangebot der Schule eingegliedert werden konnten, können zum Erwerb von Abschlüssen und Berechtigungen an einer Sprachprüfung (Feststellungsprüfung) teilnehmen. Das Ergebnis der Prüfung tritt an die Stelle der Note in einer Fremdsprache.
Die Prüfung findet einmal jährlich zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres statt und bedarf eines Zulassungsverfahrens.
Die wesentlichen Zulassungsvoraussetzungen sind:
Die Leitungen der Schulen und Bildungseinrichtungen regeln die Information der Schülerinnen und Schüler und das Anmeldeverfahren zur Sprachprüfung und stellen sicher, dass der oberen Schulaufsichtsbehörde die jeweiligen Anträge fristgerecht vorliegen. Den aktuellen Termin können Sie der Rundverfügung vom 01.08.2020 entnehmen.
Weitergehende Informationen zum aktuellen Prüfungsverfahren:
Ansprechpersonen
Sprachen A-G | Sprachen H-Z |
Frau Davina Schenk | Frau Leoni Kolek |
Tel.: 0211 475-5873 | Tel.: 0211 475-4382 |
E-Mail: davina.schenk@brd.nrw.de | E-Mail: leoni.kolek@brd.nrw.de |