Die Fachhochschulreife besteht aus einem schulischen und einem praktischen Teil.
Für die Zuerkennung der vollen Fachhochschulreife ist die Bezirksregierung zuständig, in deren Regierungsbezirk der schulische Teil erworben wurde.
Die Bezirksregierung Düsseldorf ist demnach für eine Zuerkennung zuständig, wenn Sie den schulischen Teil der Fachhochschulreife an einer Schule erworben haben, die im Regierungsbezirk Düsseldorf liegt und Sie ein Studium in einem Bundesland außerhalb von Nordrhein-Westfalen beabsichtigen.
Welche Bezirksregierung ist für mich zuständig?
Außerdem zuständig ist die Bezirksregierung Düsseldorf, wenn Sie Ihre Fachhochschulreife in den Bundesländern Bayern, Bremen oder Sachsen erworben haben und die Aufnahme eines Studiums, bzw. einer beruflichen Tätigkeit im Lande Nordrhein-Westfalen anstreben.
Wünschen Sie eine Zuerkennung der Fachhochschulreife, dann reichen Sie bitte die folgenden Unterlagen ein:
Hinweise:
Die Bezirksregierung Düsseldorf erstellt zusammenfassende Bescheinigungen ausschließlich für die Zulassung zum Studium in einem anderen Bundesland. Für ein Fachhochschulstudium in Nordrhein-Westfalen können sich die Bewerber direkt an die Fachhochschulen wenden.
Ohne Vorlage von beglaubigten Fotokopien kann der Antrag nicht bearbeitet werden. Durch die Nachforderung der beglaubigten Fotokopien verzögert sich die Bearbeitung des Antrages erheblich.
Mehr Informationen zu den Einzelheiten des Erwerbs der Fachhochschulreife finden Sie hier:
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Sollten Sie die Voraussetzungen zum Erwerb der Fachhochschulreife nicht erfüllen, möchten aber dennoch ein Studium aufnehmen, finden Sie hier nötige Informationen:
Ansprechperson:
Nicola Stein-Deuster
telefonisch erreichbar: 0211 475-4057
montags (13:00 Uhr - 15:00 Uhr)
dienstags und donnerstags (9:00 Uhr - 12:00 Uhr)
E-Mail: nicola.stein-deuster@brd.nrw.de