Breitbandausbau (Symbolbild)

Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume (GAK)

Zeitgemäße Breitbandinfrastrukturen sind insbesondere im ländlichen Raum zunehmend Voraussetzung für die Attraktivität von Wohnorten sowie die Ansiedlung bzw. Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und können standortbedingte Nachteile gegenüber den städtischen Ballungsgebieten teilweise ausgleichen.

Die GAK-Breitbandförderung bietet die Möglichkeit, kleinere, besonders schlecht mit Breitbandanschlüssen ausgestattete Gebiete mit schnellem Internet zu versorgen. Mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" können dort, wo Bandbreiten von weniger als 30 Mbit/s vorhanden sind, Vorhaben in Ortsteilen mit max. 10.000 Einwohnern gefördert werden.

Gefördert werden

  • Ausgaben des Zuwendungsempfängers an private oder kommunale Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke bei Investitionen in leitungsgebundene oder funkbasierte Breitbandinfrastrukturen zu angemessenen Endkundenpreisen
  • die Verlegung von Leerrohren für die Breitbandinfrastruktur
  • Planungsarbeiten, die der Vorbereitung und Begleitung solcher Maßnahmen dienen

Zuwendungsempfänger

  • Gemeinden
  • Kreise

Konditionen

  • 75 % der festgestellten Wirtschaftlichkeitslücke bzw. der Netto-Ausgaben
  • 90 % bei Gemeinden in der Haushaltssicherung (gem. § 28 Abs. 3 HHG)
  • Höchstförderung pro Einzelvorhaben:
    Wirtschaftlichkeitslücke/ Verlegung von Leerrohren: 2 Mio. € Zuwendung
    Planungsarbeiten zur Maßnahmenvorbereitung: 50.000 € Zuwendung
  • Bagatellgrenze: 12.500 € Zuwendung

Fördervoraussetzungen

  • Fördergebiet:
    Lage in der im NRW-Programm „Ländlicher Raum 2014-2020“ formulierten Gebietskulisse
    dort nur Orte bzw. Ortsteile unter 10.000 Einwohnern
    - Keine Förderung in Gewerbegebieten
  • nachgewiesene Unterversorgung von weniger als 30 Mbit/s im Download im geplanten Ausbaubereich
  • Nachweis, dass kein Netzanbieter innerhalb der nächsten drei Jahre bereit ist, die unterversorgten Ortsteile ohne finanzielle Beihilfen mit einem höherwertigen Breitbandanschluss zu versorgen (Marktversagen).
  • Die Auswahl eines geeigneten Netzbetreibers hat mit Hilfe eines technologieneutralen, offenen und transparenten Auswahlverfahrens und unter Beachtung der vorgegebenen Bewertungskriterien zu erfolgen.
  • Nach der Durchführung stehen folgende Mindestbandbreiten zur Verfügung: 30 MBit/s im Download für mindestens 100 % der Haushalte

Die Anträge werden zu bestimmten Stichtagen anhand festgelegter Auswahlkriterien bewertet und in einer landesweiten Prioritätenliste zusammengefasst. Die Rangfolge der Anträge in der Prioritätenliste sowie die verfügbaren Haushaltsmittel entscheiden über die Förderung.