Förderung der Dorferneuerung
Die ländlichen Räume stehen vor besonderen Herausforderungen. Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) unterstützen das Land Nordrhein-Westfalen und der Bund die ländlichen Räume gemeinsam mit dem Dorferneuerungsprogramm.
Die Sicherung und Weiterentwicklung von dörflichen bzw. ortsteilspezifischen Siedlungsstrukturen als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume steht dabei im Fokus.
Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger – in Vereinen oder außerhalb von Vereinsstrukturen – bringen sich aktiv in die Gestaltung ihrer Heimat ein. Deshalb ist es ein besonderes Anliegen des Landes, über die Förderung das bürgerschaftliche Engagement in den Dörfern und dörflich geprägten Gemeinden zu unterstützen.
Förderschwerpunkte im Dorferneuerungsprogramm
Die Förderung erfolgt ausschließlich innerhalb der im nordrhein-westfälischen Programm „Ländlicher Raum 2014 - 2020“ definierten Gebietskulisse in Orten oder Ortsteilen von bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Das Förderprogramm richtet sich sowohl an öffentliche als auch private Maßnahmenträger.
Mit dem Förderprogramm werden folgende Ziele verfolgt:
- Schaffung von Orten und Gebäuden der Begegnung und des sozialen Austausches.
Förderfähig sind z.B. Dorfgemeinschaftshäuser, Begegnungsstätten, Dorfcafés, Gestaltung dörflicher Plätze, Verbesserung der innerörtlichen Verkehrsverhältnisse, Begrünungsmaßnahmen.
- Sicherung der Grundversorgung der lokalen Bevölkerung.
Förderfähig sind z.B. Nah- und Grundversorgungseinrichtungen des täglichen Bedarfs.
- Behebung baulicher Missstände, die das Ortsbild beeinträchtigen.
Förderfähig ist z.B. der Abriss oder Teilabriss von Bausubstanz und die Entsiegelung brach gefallener Flächen.
- Sicherung ortsbildprägender Bausubstanz als Ankerpunkt regionaler Identität.
Förderfähig sind z.B. die Erhaltung und Gestaltung von ortsbildprägenden oder regionaltypischen Gebäuden und der dazugehörigen Hof-, Garten- und Grünflächen sowie die Umnutzung dörflicher Bausubstanz.
- Feuerwehrhäuser in Dörfern
Förderfähig sind der Neubau bzw. die Sanierung, der An-, Aus- oder Umbau von bestehenden Feuerwehrhäusern für Kommunen als Aufgabenträger für den Brandschutz und die Hilfeleistung.
Eine detaillierte Beschreibung aller Fördertatbestände und der Förderbedingungen (Antragsberechtigte, Konditionen usw.) können den Fördergrundsätzen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen entnommen werden:
Fördergrundsätze zum Dorferneuerungsprogramm 2022 inkl. Sonderaufruf „Feuerwehrhäuser in Dörfern 2022“
Antragsverfahren
Bitte wenden Sie sich vor der Antragstellung zunächst an das Dezernat 33 zur Klärung über die grundsätzliche Förderfähigkeit Ihres Vorhabens und über die Anforderungen an die Antragsunterlagen. Im Bedarfsfall wird ein Besichtigungstermin vereinbart.
Antragsfrist:
- spätestens bis zum 30.09. eines Jahres (für eine Durchführung der Maßnahme im Folgejahr)
Beachten Sie, dass die Förderbescheide immer erst nach Vorliegen der Haushalte von Land und Bund erteilt werden können, so dass mit den Maßnahmen voraussichtlich nicht vor April/Mai des Folgejahres begonnen werden darf.
Weitere Informationen und Formulare
Weitere Informationen zur Dorferneuerungsförderung finden Sie hier:
Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Dorferneuerung
"Social Media"-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: