Extra-Geld -Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ in NRW
„Extra-Geld“ als Maßnahme zur Unterstützung von Schulen beim Ausgleich pandemiebedingter Defizite im Rahmen des Aktionsprogramms „Ankommen und Aufholen“.
Im Rahmen des Förderprogramms „Ankommen und Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ wurde der Baustein Extra-Geld entwickelt.
Das Extra-Geld wurde 2021 als fachbezogene Pauschale an die Schulträger ausgezahlt und soll dem Ausgleich pandemiebedingter Defizite bei Schülerinnen und Schülern dienen.
Ziel ist es den Schulen hierbei finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung von Fördermaßnahmen zu bieten.
Die fachbezogene Pauschale wird in die drei Programmbestandteile Schulträgerbudget (max. 40%), Schulbudget (mind. 30%) und Bildungsgutscheine (mind. 30%) aufgeteilt.
Die Bildungsgutscheine dienen insbesondere der individuellen Förderung von einzelnen Schülerinnen und Schülern. Sie finden hier eine Liste mit den zugelassenen Bildungsanbietern.
Ersatzschulträger haben hierzu ergänzend ein Budget für den Baustein „Extra - Personal“ erhalten.
Die mit der fachbezogenen Pauschale zugewiesenen Mittel für die Programmbausteine „Extra-Geld“, „Extra-Geld (Ersatzschulen)“ und „Extra-Personal (Ersatzschulen)“ dürfen nur bis zum 31.12.2022 verwendet werden. Maßnahmen zum Ausgleich von pandemiebedingten Defiziten, die mit den bisher zugewiesenen Mitteln durchgeführt werden sollen, müssen bis zum 31.12.2022 umgesetzt werden.
Die Abrechnung der Restmittel hat bescheidgemäß ab dem Jahr 2023 zu erfolgen.
Für die von der Landesregierung beabsichtigte Verlängerung des Programms werden den Schulträgern voraussichtlich zu Beginn des kommenden Jahres neue Landesmittel zugewiesen werden.
Die haushaltstechnischen Details der geplanten Programmverlängerung werden aktuell geklärt. Die vier Säulen des Programms „Extra-Personal“, „Extra-Zeit“, „Extra-Geld“ und „Extra-Blick“ sollen fortgeführt werden.
Die Entscheidung, welche Programmbausteine von Extra-Geld (Schul- und Schulträgerbudgets, Bildungsgutscheine) in welchem Umfang aus Landesmitteln finanziert fortgesetzt werden, steht noch aus.
Über diese Fragen werden Sie auch an dieser Stelle informiert werden.
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