Schwimmlehrerin (Symbolbild)

Förderung zur Reduzierung pandemiebedingter Benachteiligungen

Die Förderung von Ferienprogrammen und außerschulischen Bildungsangeboten wird bis zum Sommer 2023 fortgesetzt.

Die Förderung von Ferienprogrammen und außerschulischen Bildungsangeboten wird bis zum 6. August 2023 fortgesetzt. Mit den Landesfördermitteln können Bildungsträger Gruppenangebote zur individuellen fachlichen Förderung und Potenzialentwicklung von Schülerinnen und Schülern aller allgemeinbildenden Schulformen und aller Berufskollegs zur Aufarbeitung von Lerndefiziten machen. Darüber hinaus werden auch weiterhin Betreuungsangebote im häuslichen Umfeld für Schülerinnen und Schüler mit intensivpädagogischem Förderbedarf gefördert.

Die Fördermittel können ab 1. Februar 2023 für den Zeitraum ab Antragstellung bis zum 6. August 2023 beantragt werden.

Die Förderanträge sind rechtzeitig vor Beginn der Maßnahmen und bis spätestens 15. Juni 2023 einzureichen.

Hinweise des Schulministeriums

Sehr geehrte Antragstellerinnen und Antragsteller,

das Land NRW hat die Laufzeit der drei Förderprogramme „Extrazeit zum Lernen in NRW“ mit Wirkung ab 1. Februar 2023 bis zum 6. August 2023 verlängert. Darüber hinaus enthalten die Änderungserlasse vom 26.01.2023 - 413-6.08.01-158391 - folgende wichtige Änderungen:

  • Anträge auf Gewährung von Zuwendungen nach dieser Richtlinie sind seit dem 1. März 2022 ausschließlich online über https://www.bildungsfo­erderung-schule.nrw.de/onlineantrag#login bei der Bewilligungsbehörde zu stellen und in unterschriebener Form als PDF-Datei an das Funktionspostfach Dez48.Ferienprogrammatbrd.nrw.de (Dez48[dot]Ferienprogramm[at]brd[dot]nrw[dot]de) zu senden
  • Anträge sind spätestens bis zum 15. Juni 2023 (Antragsfrist) zu stellen
  • Die Auszahlung der bewilligten Fördermittel erfolgt nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheides auf Grundlage Ihres Mittelabrufs
  • Die Zuwendung ist alsbaldig (innerhalb von zwei Monaten) zu ver­brauchen, jedoch spätestens bis zum 6. August 2023
  • Die ab­schließenden Verwendungsnachweise sind der Bewilligungsbehörde weiterhin innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss der Maßnahme vorzulegen

Die o.g. Punkte und weitere Änderungen sind dem Änderungserlass zu entnehmen.

Für die Antragstellung über das Portal bildungsfoerderung-schule.nrw.de wird eine Registrierung benötigt. Nach der erfolgreichen Registrierung und der Passwortvergabe gelangen Sie in den Bereich des Fördernehmers (Fördernehmer-Cockpit) und können Ihren online-Antrag für das Förderprogramm „Extra-Zeit zum Lernen“ (mit Klick auf den Button „Neuen Antrag stellen“) ausfüllen, speichern und freigeben bzw. absenden. Die Kurzanleitung zur Antragstellung kann Ihnen als Unterstützung dienen.

Nach etwaiger Bewilligung der beantragten Mittel sollen Mittelabrufe über das online-Mittelabrufformular sowie der Verwendungsnachweis über das online-Verwendungsnachweisformular ebenfalls über das Portal online ausgefüllt und freigegeben werden.

Drei Förderangebote für unterschiedlichen Zielgruppen stehen zur Auswahl:

1. Gruppenangebote für die individuelle und fachliche Förderung und Potenzialentwicklung von Schülerinnen und Schülern von allgemeinbildenden Schulen (Allgemeine Schulen und Förderschulen)

2. Gruppenlernangebote für Schülerinnen und Schülern von berufsbildenden Schulen (Allgemeine Berufskollegs und Berufskollegs als Förderschulen)

3. Individuelle Bildungs- und Betreuungsangebote in Coronazeiten zur Reduzierung pandemiebedingter Benachteiligungen durch individuelle Betreuungsangebote für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und intensivpädagogischem Förderbedarf gemäß § 15 AO-SF

Förderrechtliche Fragen richten Sie bitte an
Herrn Mohamed Al Muchtar
Telefon: 0211 475-4579
E-Mail: Dez48.Ferienprogramm [at] brd.nrw.de (Dez48[dot]Ferienprogramm[at]brd[dot]nrw[dot]de)