
Logo Städtebauförderung / ©Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Aufgaben
Die Bezirksregierung ist als Mittelbehörde für die Bewilligung und Bewirtschaftung von Städtebaufördermitteln zuständig.
Das Dezernat 35.03 "Städtebauförderung" in der Bezirksregierung ist die Stelle, an welche sich Städte und Gemeinden wenden, um für ihre städtebaulichen Aufgaben Fördermittel des Landes, des Bundes und evtl. der EU zu erhalten.
Die Städtebauförderung ist als Mittelbehörde nicht nur zuständig für die Bewilligung und Bewirtschaftung von Städtebaufördermittel, sondern auch für die:
- Beratung der Städte und Gemeinden bei der Antragstellung hinsichtlich des Inhalts, der Qualität und des Förderzugangs
- Prüfung und Beurteilung der Anträge nach formellen und materiellen Voraussetzungen hinsichtlich der Aufnahme in das jährliche
- Prüfung ergänzender Fördermöglichkeiten nach anderen Programmen des Landes, des Bundes und der EU und entsprechende Abstimmungen
- Erarbeitung von Vorschlägen an das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen für die jährlichen Förder- oder Investitionsprogramme
- Abwicklung und Begleitung der Förderverfahren bis zur Prüfung der Verwendungsnachweise (nach Zuwendungszweck, Mittelverwendung inklusive Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, nach BauGB, VOB, VGV und UVgO)
- Bearbeitung von Prüfungsbeanstandungen des Landesrechnungshofes NRW und des staatlichen Rechnungsprüfungsamtes Düsseldorf
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