Fördermaßnahmen (Symbolbild) / ©BR_D
Handlungs- und Förderschwerpunkte
Die Handlungs- und Förderschwerpunkte finden sich in jeweiligen Programmen der Städtebauförderung:
- Die Stärkung der Innenstädte und Ortsteilzentren in ihrer städtebaulichen Funktion unter besonderer Berücksichtigung des Wohnungsbaus (Aktive Stadt- und Ortsteilzentren, AZ)
- und in dünn besiedelten, ländlichen und von Abwanderung bedrohten Gemeinden zur Unterstützung der örtlichen Versorgungsfunktion, wie Schulen, kulturelle und soziale Einrichtungen vor allem in überörtlicher Kooperation (Kleinere Städte und Gemeinden, KS)
- sowie die Erhaltung von Denkmälern und historischen Ensembles, auch Straßenzügen und Plätzen, insbesondere auch in den Historischen Stadt- und Ortskernen (Städtebaulichen Denkmalschutz, SD)
- und die Wiedernutzung und Aufwertung innenstadtnaher Flächen zur Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität durch die Qualifizierung und Vernetzung von Grün- und Freiflächen (Zukunft Stadtgrün, ZS).
- Die Fortentwicklung und Stabilisierung von Stadt- und Ortsteilen mit besonderem sozialen, ökonomischen und ökologischen Entwicklungsbedarf (Soziale Stadt, ST und Investitionspakt "Soziale Integration im Quartier")
- sowie die Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen bei erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten, insbesondere durch Brachen und Gebäudeleerstände (Stadtumbau West, SUW)
- Regionen können sich für Strukturfördermaßnahmen zur Stärkung ihrer Zusammenarbeit zur Gestaltung des ökonomischen Wandels sowie zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen gemeinsam für eine Regionale Zusammenarbeit bewerben.
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