
Arbeitssicherheit (Symbolbild) / ©Marco2811 - stock.adobe.com
Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitsschutzorganisation, physikalische Belastung
Das Sachgebiet 56.5 ist zuständig für die Überwachung, Information und Beratung zu den Themenfeldern „Betriebliche Arbeitsschutzorganisation“, „Gestaltung von Arbeitsplätzen“ und „Physikalische Belastungen“ sowie für fachübergreifende Anfragen und Beschwerden. Zu den wesentlichen Tätigkeiten im Innen- und Außendienst gehören:
- Überprüfung von Betrieben und Betriebsstätten aufgrund von Arbeitsschutzbeschwerden oder Mitteilungen anderer Behörden
- Überprüfung von Betrieben nach meldepflichtigen Arbeitsunfällen mit Hinweisen auf Arbeitsstättenmängel oder Mängel in der Arbeitsschutzorganisation
- Überprüfungen von Amts wegen oder im Rahmen von Programmen
- Durchführung von Orientierungsmessungen für Lärm, Beleuchtung, Raumtemperatur und Zugluft in Arbeitsstätten bei v.g. Überprüfungen. Hierzu gehört jedoch nicht die Durchführung von Messungen als Dienstleister für den Arbeitgeber.
- Bearbeitung von schriftlichen und telefonischen Anfragen aus u.g. Rechtsgebieten, ausgenommen allgemeiner arbeitsschutzrechtlicher Stellungnahmen im Baugenehmigungsverfahren.
- Bearbeitung von Ausnahmeanträgen nach ASiG und ArbMedVV
- Bearbeitung von Anträgen freier Lehrgangsträger zur Ausbildung von Fach-kräften für Arbeitssicherheit aus gesamt NRW
Auszug der Rechtsgebiete
- Arbeitsschutzgesetz
- Arbeitssicherheitsgesetz
- Arbeitsstättenverordnung
- Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung
- Lastenhandhabungsverordnung
- LärmVibrationsArbeitsschutzVO
- Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischen Strahlung
- Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern
Ein Online-Formular „Arbeitsschutzbeschwerde“ finden Sie z.B. auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (www.mags.nrw - Arbeitsschutz - Ansprechpartner)
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