Schwangere Frau, die am Laptop im Büro arbeitet

Informationen zum Mutterschutz

Seit dem 1. Januar 2018 fallen, neben Frauen in einem Beschäftigungsverhältnis, unter anderem auch Schülerinnen, Studentinnen, und Heimarbeiterinnen in den Geltungsbereich des Mutterschutzgesetzes.

Das Mutterschutzgesetz gilt für Frauen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen - egal, ob sie in Vollzeit, in Teilzeit oder geringfügig beschäftigt sind.

Ab dem 1. Januar 2018 werden zusätzlich auch weitere Gruppen geschützt, unter anderem Schülerinnen und Studentinnen, Frauen im Jugendfreiwilligendienst oder im Bundesfreiwilligendienst sowie Heimarbeiterinnen nach dem Heimarbeitsgesetz.

Sie alle haben ein Anrecht auf besonderen Schutz, denn mit einer Schwangerschaft ändert sich vieles im Leben einer Frau. Nicht nur privat, sondern z. B. auch im Berufsleben, in der Ausbildung oder im Studium.

Die wichtigsten Fragen zum Thema Mutterschutz beantwortet die Drehscheibe „Schwanger – was jetzt für Sie wichtig ist. Mutterschutz kompakt“