Holzwürfel mit den Buchstaben CE (Symbolbild)

Aufgaben der Produktsicherheit

Wer in Deutschland bzw. der EU Produkte auf den Markt bringen will, muss sicherstellen, dass diese Produkte den EU-Verordnungen und EU-Richtlinien entsprechen. Die EU-Verordnungen gelten unmittelbar und müssen nicht mehr in nationales Recht umgesetzt werden. Bei den EU-Richtlinien verhält es sich so, dass diese noch in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Dieses geschieht durch das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und die jeweiligen nachgeordneten Verordnungen. Das Produkt muss dann den dort festgelegten sicherheitstechnischen und formellen Anforderungen entsprechen. Die Pflicht zur Umsetzung dieser jeweiligen Anforderungen liegt dabei bei dem Hersteller, Importeur/Einführer, Händler sowie dem Aussteller. Ziel ist es, in ganz Europa
  • den freien Warenverkehr zu gewährleisten
  • Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und
  • für den Verbraucher ein einheitliches Schutzniveau sicher zu stellen.
Von Produkten, insbesondere Verbraucherprodukten wird erwartet, dass diese von den Verbrauchern/Benutzern gefahrlos verwendet werden können. Gefahren können zum Beispiel durch verschluckbare Kleinteile an Spielzeugen oder durch Stromschläge aufgrund von technischen Mängeln bei Haushaltsgeräten entstehen. Ob ein Produkt den geltenden Anforderungen entspricht, kann häufig schon an bestimmten Kennzeichen auf dem Produkt oder der Verpackung erkannt werden. Zu diesen Kennzeichen zählen vor allem das CE-Zeichen und das GS-Zeichen. Für bestimmte Produkte ist die Kennzeichnung mit dem CE-Zeichen gesetzlich vorgeschrieben. Dazu zählen zum Beispiel:
  • Spielzeuge
  • Elektrische Betriebsmittel (Elektrohaushaltsgeräte wie z.B. Kaffeemaschinen oder Lampen)
  • Persönliche Schutzausrüstungen (z.B. Sonnenbrillen, Taucherbrillen oder Kinderfahrradhelme)
  • Maschinen (z.B. Bohrmaschinen oder Pedelecs)
  • Aufzüge
  • Gasgeräte (z.B. Gasgrill)
  • Sportboote
Die Kennzeichnung der Produkte liegt dabei in der Verantwortung des Herstellers. Damit bestätigt dieser, dass das von ihm auf dem Markt bereit gestellte Produkt den Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der jeweiligen Rechtsvorschriften entspricht. Das GS-Zeichen („Geprüfte Sicherheit“) ist hingegen ein freiwilliges Zeichen, bei dem der Hersteller sein Produkt von einer unabhängigen zugelassenen Stelle prüfen lassen kann und anschließend mit dem GS-Zeichen kennzeichnen darf. Seit Juni 2021 ist die Verordnung (EU) 2019/1020 sowie das Marktüberwachungsgesetz (MÜG) in Kraft getreten, mit der für insgesamt 70 europäische Rechtsvorschriften die Marktüberwachung geregelt wird. Darüber hinaus wurden dort zusätzliche Verantwortlichkeiten für den Onlinehandel vorgegeben. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat als zuständige Marktüberwachungsbehörde folgende Aufgaben:
  • Die Produkte auf dem Markt kontinuierlich zu überwachen sowie diese bei dem Hersteller / Einführer / Händler / Aussteller zu kontrollieren.
  • Im Rahmen gezielter Programme Mängelschwerpunkte und Warenströme zu ermitteln.
  • Beschwerden von Verbrauchern oder Wirtschaftsakteuren/ Mitbewerbern nach zu gehen und auf Stichhaltigkeit zu prüfen.
  • Wenn erforderlich: Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher zu treffen, wie zum Beispiel den Weiterverkauf von Produkten zu untersagen, diese zurück zu rufen oder gar vernichten zu lassen.
Sollten bei der Überprüfung von Produkten sicherheitsrelevante Mängel festgestellt werden, so werden die gewonnenen Informationen durch die europäischen Marktüberwachungsbehörden in das internetgestützte Informations- und Marktüberwachungsplattform ICSMS eingestellt. Diese Plattform dient den Marktüberwachungsbehörden vor allem zur Informationsweitergabe. Zudem können sich Verbraucher, Hersteller und sonstige Interessierte im öffentlichen Bereich der Plattform über allgemeine Daten, grundsätzliche Gefahren eines Produktes sowie über getroffene Maßnahmen informieren. Sollten bei der Verwendung von Produkten sicherheitsrelevante Mängel auftreten, so hat der Verbraucher zusätzlich die Möglichkeit dieses Produkt über ICSMS bei der zuständigen Behörde zu melden. Das europaweite Schnellwarnsystem RAPEX (Rapid Exchange of Information System) bzw. das „Safety Gate“ ist eine Möglichkeit sich über Produkte zu informieren, von denen ein großes Risiko ausgeht.