Kettensäge (Symbolbild)

Bezirksregierung überprüft Kettensägen

Ende 2015 wurde vom MAIS NRW das landesweite Marktüberwachungsprogramm „Sicherheit im Garten“ beschlossen. 

Ende 2015 wurde vom MAIS NRW das landesweite Marktüberwachungsprogramm „Sicherheit im Garten“ beschlossen. Dabei werden in den Jahren 2016 – 2018 in Teilprojekten verschiedene Produkte, die im privaten sowie im gewerblichen Bereich im Zusammenhang mit Gartenarbeit und der Gestaltung des Gartens verwendet werden, auf Ihre Sicherheit hin überprüft. Das Sachgebiet Produktsicherheit hat im Rahmen dieses Programms u.a. die Sicherheit und Konformität von Kettensägen überprüft (es folgen noch die Teilprojekte: Ast- und Gartenscheren, Rasenkanten- und Heckenscheren, Gaskocher, Motorhacken und Bodenfräsen).

Kettensägen sind produktsicherheitsrechtlich Maschinen im Sinne der Maschinenverordnung (Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz – 9. ProdSV) und dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie u.a. bei bestimmungsgemäßer Verwendung die Sicherheit und die Gesundheit von Personen nicht gefährden. Trotzdem weist eine Kettensäge – auch bei dieser bestimmungsgemäßen Verwendung – ein relativ hohes Gefährdungspotenzial auf, weshalb von den Herstellern bestimmte Sicherheitsanforderungen eingehalten werden müssen.

Insgesamt sind in diesem Teilprojekt 18 verschiedene Kettensägen überprüft worden – acht davon mit Verbrennungsmotor, sechs Elektrokettensägen mit Netzanschluss und vier mit Akkubetrieb.

Die formale Prüfung (Kennzeichnung, Warnhinweise, Bedienungsanleitung, etc.) fand durch Abarbeitung eigens dafür erstellter Produkterhebungsbögen durch das Sachgebiet 55.2 Produktsicherheit statt und ergab eine Mängelquote von 61%.

Die technische Prüfung umfasste Anforderungen, die bei Nichteinhaltung die größte Gefahr für den Anwender oder andere Personen darstellen können: die Messung der Kettenbremszeit und des Rückschlagwinkels. Kettensägen sind größtenteils mit einer Kettenbremse ausgerüstet, die die Kette in bestimmten gefährlichen Situationen stoppen soll, bevor sie zu einer Gefahr für den Anwender wird. Diese Prüfung wurde von allen Produkten bestanden.

Ebenso ist es gefährlich, wenn eine Kettensäge zurückschlägt, weil der Anwender z.B. mit dem oberen Teil der Schwertspitze an das zu sägende Material gerät. Damit die Kettensäge dem Anwender nicht „ins Gesicht springt“, gibt es Grenzwerte für Rückschlagwinkel. Diese Prüfung wurde von allen Produkten bestanden.

Die technischen Prüfungen wurden von der Geräteuntersuchungsstelle beim LIA.NRW in Zusammenarbeit mit einem externen Prüfinstitut durchgeführt.

Im Nachgang werden die entsprechenden Wirtschaftsakteure nun über die Ergebnisse der Überprüfung informiert und die nötigen Maßnahmen eingeleitet.

(Tobias Schmidt)