Wohnmobil am Strand

Marktüberwachung auf dem Caravan Salon 2018 in Düsseldorf

Vom 25.08. – 02.09.2018 fand der Caravan Salon 2018 auf dem Messegelände Düsseldorf statt. Im Rahmen der aktiven Marktüberwachung führt das Sachgebiet Produktsicherheit der Bezirksregierung Düsseldorf
Vom 25.08. – 02.09.2018 fand der Caravan Salon 2018 auf dem Messegelände Düsseldorf statt.Im Rahmen der aktiven Marktüberwachung führt das Sachgebiet Produktsicherheit der Bezirksregierung Düsseldorf Kontrollen der Aussteller auf Messen durch. Dabei wird überprüft, ob die vorgeführten bzw. zum Kauf angebotenen Produkte den einschlägigen Produktsicherheitsvorschriften entsprechen und somit die Sicherheit und Gesundheit der Verwender nicht gefährdet werden. Der Umfang der Kontrollen richtet sich nach dem Einzelfall. Vorrangig finden Sichtprüfungen der Produkte bzgl. der Kennzeichnung und offensichtlicher technischer Mängel statt. Zudem werden Unterlagen zu den Produkten überprüft bzw. für eine spätere Überprüfung angefordert. Wenn es angezeigt ist, können aber auch Proben genommen, und diese labortechnisch überprüft werden. Nach der Produktprüfung werden je nach Mangel und Risikoeinstufung erforderliche Maßnahmen getroffen. Diese reichen bis hin zur Untersagung der weiteren Vorführung / Ausstellung bzw. des weiteren Verkaufs.Fachliche Unterstützung erhielt die Bezirksregierung Düsseldorf durch das Landesinstitut für Arbeitsgestaltung NRW.Bei den Kontrollen wurde der Fokus auf elektrische Fortbewegungsmittel wie Pedelecs und E-Scooter gelegt. Diese werden zahlreich auf dem Caravan Salon angeboten, da die Mobilität der Campingurlauber am Urlaubsort einen immer größeren Stellenwert einnimmt. Außerdem wurden auch sogenannte Mover (Rangierhilfen) für Wohnwagen kontrolliert. Alle kontrollierten Produkte sind Maschinen im Sinne der Maschinenverordnung (Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz). Das bedeutet, dass bestimmte formale Vorgaben, wie Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens, Ausstellung der Konformitätserklärung, Beilage der Betriebsanleitung und Anbringung des Typenschildes erfüllt sein müssen. Es fanden bei insgesamt 8 Ausstellern Kontrollen statt. Bei den Kontrollen wurden 11 Produkte überprüft. Bei allen überprüften Produkten wurden formale Mängel festgestellt.Festgestellte Mängel waren insbesondere:
  • fehlende Konformitätserklärung
  • Konformitätsbewertungsverfahren nicht/fehlerhaft durchgeführt
  • fehlende Betriebsanleitung
  • fehlendes/fehlerhaftes Typenschild
Die kontrollierten Aussteller kamen ihren produktsicherheitsrechtlichen Pflichten durch freiwillige Maßnahmen nach. D.h. der Verkauf wurde eingestellt bzw. die Nichtkonformität wurde gegenüber den Kunden durch ein Schild kenntlich gemacht (wenn nur ausgestellt wurde).