Persönliche Schutzausrüstung

Persönliche Schutzausrüstungen sind Ausrüstungen, die dafür entworfen und hergestellt wurden, um von einer Person zum Schutz gegen ein oder mehrere Risiken zum Schutz ihrer Gesundheit oder ihrer Sicherheit gehalten oder getragen werden.
Persönliche Schutzausrüstungen sind Ausrüstungen, die dafür entworfen und hergestellt wurden, um von einer Person zum Schutz gegen ein oder mehrere Risiken zum Schutz ihrer Gesundheit oder ihrer Sicherheit gehalten oder getragen werden.Persönliche Schutzausrüstung (PSA) darf nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie bei angemessener Wartung und bestimmungsgemäßer Verwendung Artikel 4 der Verordnung (EU) 2016/425 entspricht und nicht die Gesundheit oder Sicherheit von Personen, Haustieren oder Eigentum gefährdet.Weiter hat der Hersteller1. seinen Namen und seine Kontaktanschrift auf der PSA anzugeben,2. die PSA mit einer eindeutigen Kennzeichnung zur Identifikation zu versehen,3. das CE-Kennzeichen gut sichtbar, leserlich und dauerhaft auf der PSA anzubringen,4. sicherzustellen, dass der PSA eine Anleitung und Information in deutscher Sprache beigefügt ist,5. sicherzustellen, dass der PSA die EU-Konformitätserklärung beigefügt ist oder in der Anleitung und Information die Internet-Adresse angegeben ist, unter der auf die EU-Konformitätserklärung zugegriffen werden kann.