Lupe mit Lineal und Schreibblock

Aufgaben der Aufsicht

Aufgabe der Aufsicht ist sowohl die Überwachung der Betriebe als auch die Beratung der Arbeitgeber hinsichtlich der Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten.
Wir sind für Sie auch zu den Themen, Prävention und Reduzierung von psychischen Fehlbelastungen und sozialen Konflikten, im Rahmen unseres Überwachungs- und Beratungsauftrages nach dem Arbeitsschutzgesetz da.Zu unseren Aufgaben im täglichen Aufsichtshandeln gehören folgende Grundsätze:
  • (Arbeitsschutz-)Probleme erkennen
  • zielgerichtetes informieren und sensibilisieren
  • beraten
  • Hilfe zur Selbsthilfe
  • überwachen

Was kann die Bezirksregierung Düsseldorf für Sie tun?

Für Arbeitgeber (AG) und betriebliche Akteure des Arbeits- und GesundheitsschutzesAls Betrieb/Unternehmen unterstützen wir Sie bei der Organisation der Einbindung des Themas in Ihre Gefährdungsbeurteilung, hinsichtlich der psychischen Belastungen und der Maßnahmenentwicklung, in Ihrem Betrieb (weitere Informationen zur Gefährdungsbeurteilung unter „Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen“).Für BeschäftigteAls betroffene/r Beschäftigte/r können Sie sich an uns wenden, sofern Sie innerbetrieblich keinen Erfolg mit Ihrer Beschwerde in Bezug auf psychische Belastungen hatten, z.B. bei der Personalabteilung und/oder dem Betriebsrat.Hinweis:Der interne Beschwerdeweg muss allerdings erst vollständig abgeschlossen sein um den Arbeitnehmerschutz nach § 17 ArbSchG in Anspruch nehmen zu können. Die bedeutet, dass der Arbeitgeber von seinem Beschäftigten informiert werden muss, wenn der Beschäftigte der Auffassung ist, dass seine Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit nicht gewährleistet ist. Damit der Beschäftigte keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen aufgrund einer arbeitsschutzrechtlichen Beschwerde befürchten muss, sollte dieser sich erst an die Behörde wenden, wenn der Arbeitgeber der Beschwerde trotz Kenntnisnahme keine Abhilfe geschaffen hat.Unsere Aufgabe ist es dann, u.a. die Arbeitgeberverantwortung zu diesem Thema einzufordern. In diesem Fall werden wir auf Grund Ihrer Darstellung mit dem Betrieb die Situation erörtern und nach strukturellen Lösungswegen suchen, damit beispielsweise künftig auftretende Konflikte möglichst nicht mehr eskalieren. Es geht vorrangig darum die Betriebsorganisation und –kommunikation hinsichtlich der psychischen Belastungen zu verbessern, die dann ggfs. positive Auswirkungen auf den Einzelfall haben können.Bei der Beschwerdebearbeitung wahren wir - soweit möglich - die Anonymität der Beschwerdeführerin/des Beschwerdeführers. Wer seine Identität nicht preisgeben möchte, wird unsererseits auf mögliche Einschränkungen und Probleme in der Beschwerdebearbeitung hingewiesen.Gerade durch die besonderen Belastungen sozialer Konflikte für Sie als Konfliktbetroffenen versichern wir Ihnen, dass wir ausschließlich mit Ihrem expliziten Einverständnis tätig werden.