Erlaubnis (Symbolbild)

Erlaubnis

Die Bezirksregierung bearbeitet Erlaubnisanträge für den gewerblichen Bereich nach § 7 des Sprengstoffgesetzes.
Anträge für Erlaubnisse nach §27 des Sprengstoffgesetzes (private Erlaubnisse) werden von der für den Wohnsitz zuständigen Kreisordnungsbehörde bearbeitet. Die Erlaubnis nach §7 des Sprengstoffgesetzes benötigt, wer gewerbsmäßig, selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung oder eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes oder bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern 1. mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen will oder 2. den Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen betreiben will. Da je nach Art der Erlaubnis verschiedene Unterlagen und Nachweise beizubringen sind wird empfohlen mit dem für den Betriebssitz zuständigen Sachbearbeiter vor Antragstellung zu sprechen um die weitere Verfahrensweise zu klären.