Bescheinigung (Symbolbild)

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Für die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Fachkundelehrgang ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz erforderlich.

Personen, die einen staatlich anerkannten Fachkundelehrgang besuchen wollen, um später einen Befähigungsschein zu erlangen, müssen daher zuerst bei der Bezirksregierung die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen. Zuständig ist die Bezirksregierung, in dessen Zuständigkeitsbereich die Person ihren 1. Wohnsitz hat. Die Gültigkeitsdauer der Unbedenklichkeitsbescheinigung beträgt 1 Jahr. Die Bearbeitungsdauer für die Ausstellung beträgt ca. 8 Wochen.

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für den nicht gewerblichen Bereich beantragen Sie bitte bei Ihrer zuständigen Ordnungsbehörde.