Betreiberwechsel / Anlagenwechsel
Sowohl Genehmigungen als auch Anzeigebestätigungen sind im Strahlenschutzrecht personen- und anlagenbezogen.
Sowohl Genehmigungen als auch Anzeigebestätigungen sind im Strahlenschutzrecht personen- und anlagenbezogen.
Personenbezogen bedeutet, dass erteilte Genehmigungen oder gemachte Anzeigen nicht von einer Person (Betreiber) auf eine andere übertragbar sind. Jeder hat für seinen eigenen Umgang bzw. seinen Betrieb eine eigene Genehmigung zu beantragen bzw. muss selber eine Anzeige erstatten.
Anlagenbezogen bedeutet, dass für jede Anlage eine Genehmigung beantragt bzw. eine Anzeige erstattet werden muss. Gleiches gilt auch für Einrichtungen.
Insbesondere bei Umwandlungen von juristischen Personen empfiehlt es sich Kontakt mit dem zuständigen Sachbearbeiter aufzunehmen, um die Notwendigkeit der erneuten Anzeige bzw. einer erneuten Genehmigung zu klären.
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