
Stempel "Bescheid" (Symbolbild) / ©Wolfilser - stock.adobe.com
Verfahren im Strahlenschutz
Genehmigungs- und anzeigebedürftiger Betrieb von Röntgeneinrichtungen (§ 19 StrlSchG)
Genehmigungsbedürftiger Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen (§ 12 Abs. 1 Nr. 3 StrlSchG)
Genehmigungsbedürftige Beförderung radioaktiver Stoffe (§ 27 StrlSchG)
Genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen (§ 25 StrlSchG)
Freigabe radioaktiver Stoffe (§ 31 StrlSchV)
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