Stempel "Bescheid" (Symbolbild) / ©Wolfilser - stock.adobe.com Informationen zu den Verfahren Bei den Verfahren im Strahlenschutz geht es u.a. um Röntgeneinrichtungen oder den Umgang mit radioaktiven Stoffen. Inhaltsseite Genehmigungs- und anzeigebedürftiger Betrieb von Röntgeneinrichtungen (§ 19 StrlSchG) Seite befindet sich in Aufbau. Inhaltsseite Genehmigungsbedürftiger Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen (§ 12 Abs. 1 Nr. 3 StrlSchG) Seite befindet sich im Aufbau. Inhaltsseite Genehmigungsbedürftige Beförderung radioaktiver Stoffe (§ 27 StrlSchG) Seite befindet sich im Aufbau. Inhaltsseite Genehmigungsbedürftiger Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 StrlSchG) Seite befindet sich im Aufbau. Inhaltsseite Genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen (§ 25 StrlSchG) Seite befindet sich im Aufbau. Inhaltsseite Freigabe radioaktiver Stoffe (§ 31 StrlSchV) Seite befindet sich im Aufbau. Inhaltsseite Bestätigungen zu Strahlenschutzverantwortlichen (§ 69 StrlSchG) / Bestellung von Strahlenschutzbeauftragten (§ 70 StrlSchG) Seite befindet sich im Aufbau. Inhaltsseite Festlegung einer Ersatzdosis § 65 Abs. 2 StrlSchV Seite befindet sich im Aufbau. Inhaltsseite Registrierung von Strahlenpässen Seite befindet sich im Aufbau.
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