Sicherungsmaßnahmen

Gemäß Kapitel 1.10 ADR: In der Folge der Terroranschläge vom 11. September 2001 in New York und des terroristischen Anschlags am 11. April 2002 in Djerba war es erforderlich, auch für die Beförderung gefährlicher Güter Maßnahmen zur Sicherung gegen mögliche Gefahren mit terroristischem Hintergrund zu treffen.

Gemäß Kapitel 1.10 ADR

In der Folge der Terroranschläge vom 11. September 2001 in New York und des terroristischen Anschlags am 11. April 2002 in Djerba war es erforderlich, auch für die Beförderung gefährlicher Güter Maßnahmen zur Sicherung gegen mögliche Gefahren mit terroristischem Hintergrund zu treffen.

Basierend auf den Empfehlungen der Vereinten Nationen (UN) wurden Sicherungsmaßnahmen Gegenstand der Gefahrgutvorschriften. Diese Vorschriften sind seit dem 1. Juli 2005 anzuwenden.

Ziel der neuen Vorschriften ist es, das Risiko des Diebstahls oder Missbrauchs gefährlicher Güter für terroristische Zwecke, durch den Personen, Güter oder die Umwelt gefährdet werden können, zu minimieren. Gefahrguttransporte sollen insgesamt sicherer werden.

Weiterführende Informationen können dem Leitfaden des folgenden Wirtschaftsverbandes entnommen werden:
Verband der chemischen Industrie e.V. (VCI)