Förderung der Ausländerintegration
Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt nach Maßgabe spezieller Richtlinien verschiedene Zuwendungen. Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht; vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die Bezirksregierung Düsseldorf ist Bewilligungsbehörde u. a. in folgenden Bereichen:
Förderung des Zentrums für Türkeistudien
Arbeitsschwerpunkt des Zentrums für Türkeistudien ist die Förderung und Intensivierung der wissenschaftlichen und kulturellen Kooperationen zwischen der Türkei, Deutschland und den anderen europäischen Staaten.
Insbesondere umfassen die Aufgaben die Anregung und Organisation, Durchführung und Vernetzung wissenschaftlicher Forschung, die Sammlung sowie Dokumentation über die wichtigsten Fragen der deutsch-türkischen Beziehungen, die Förderung des Wissenschaftsaustauschs und die Migrationsforschung.
Förderung der Beratungsstelle für Sinti und Roma
Die Beratungsstelle für die Angehörigen der Minderheitengruppen im Bundesland Nordrhein-Westfalen ist originär eine Vermittlungsstelle zwischen den in NRW lebenden Sinti und Roma und den Institutionen des öffentlichen Lebens. Sie ist tätig in allen Fragen des gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens.
Die vielfältigen Schwerpunkte umfassen neben der Beratung in allen Sozialbereichen, wie z.B. Entschädigungsfragen, Renten, Pflegehilfen, Existenzsicherung und Berufsförderung auch die Bildungsberatung für Eltern und Kinder im schulischen Bereich in umfassender Form. Hierzu gehören neben der Fachberatung über schulische Bildungsgänge und Fördermaßnahmen auch die Entwicklung von Unterrichtsinhalten und Unterrichtsprojekte neben Schüleraktivitäten.
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