
EU-Dienstleistungsrichtlinie
EU-Dienstleistungsrichtlinie Dienstleistungen im Binnenmarkt
Am 28.12.2009 ist die Richtlinie 2006/123/EG vom 12.12.2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (Dienstleistungsrichtlinie) in Kraft getreten. Daher können Dienstleistungserbringer bestimmter Dienstleistungen nun sämtliche zur Aufnahme dieser Dienstleistungstätigkeit erforderlichen Verfahren und Formalitäten sowie die Beantragung der für die Ausübung dieser Dienstleistungstätigkeit erforderlichen Genehmigungen über eine einheitliche Stelle („einheitlicher Ansprechpartner“) abwickeln.
Dienstleistungserbringer können sich aber auch direkt an die jeweils zuständige Stelle wenden.
Die nachfolgend aufgeführten Leistungen der Dienstleistungsrichtlinie werden von der Bezirksregierung Düsseldorf als zuständige Stelle abgewickelt. Zudem erhalten Sie dort allgemeine Informationen zu den Antrags- und Verfahrensmodalitäten.
Sie haben die Möglichkeit, die oben genannten Verfahren elektronisch rechtsverbindlich abzuwickeln.
Voraussetzung ist, dass Sie sich mittels einer Signaturkarte entsprechend authentifizieren.
Sie können das „Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach“(EGVP) für diese rechtsverbindliche Kommunikation nutzen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.egvp.de.
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