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Öffentliches Interesse

Der Vertreter des öffentlichen Interesses (VÖI) vertritt nach § 36 VwGO die Interessen des Landes bzw. von Landesbehörden bei Verfahren vor den Verwaltungsgerichten bzw. vor dem Oberverwaltungsgericht im Rahmen von Namens- bzw. Geschlechtszugehörigkeitsänderungen nach dem Transsexuellengesetz.
Der Vertreter des öffentlichen Interesses (VÖI) vertritt nach § 36 VwGO die Interessen des Landes bzw. von Landesbehörden bei Verfahren vor den Verwaltungsgerichten bzw. vor dem Oberverwaltungsgericht im Rahmen von Namens- bzw. Geschlechtszugehörigkeitsänderungen nach dem Transsexuellengesetz.Zuständig für die Durchführung von Verfahren nach diesem Gesetz sind bestimmte Amtsgerichte, und zwar nach dem Wohnort des Betroffenen:- das Amtsgericht Düsseldorf (0211/83060) für den Bezirk des OLG Düsseldorf,- das Amtsgericht Köln (0221/4770) für den Bezirk des OLG Köln sowie- das Amtsgericht Dortmund (0231/9260) für den Bezirk des OLG Hamm.