Aufsicht und Qualitätsmonitoring

Als Aufsichtsbehörde kann die Bezirksregierung Düsseldorf Einsicht in Unterlagen und Prüfungen der Prüfsachverständigen nehmen, formlose Aufsichtsmaßnahmen treffen und im Einzelfall auch Anerkennungen widerrufen.

Als Aufsichtsbehörde kann die Bezirksregierung Düsseldorf Einsicht in Unterlagen und Prüfungen der Prüfsachverständigen nehmen, formlose Aufsichtsmaßnahmen treffen und im Einzelfall auch Anerkennungen widerrufen.

Neben derlei anlassbezogenen Aufsichtsmaßnahmen wird in Nordrhein-Westfalen bereits seit dem Jahr 2004 im regelmäßigen Abstand von vier Jahren ein so genanntes Qualitätsmonitoring (QM) durchgeführt. Als zuständige Stelle für die Aufsicht über die Prüfsachverständigen holt die Bezirksregierung Düsseldorf Informationen gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 7 PrüfVO NRW ein und wertet diese aus. Von sämtlichen in NRW nach § 4 PrüfVO NRW anerkannten Prüfsachverständigen werden insgesamt 20 Sachverständige nach dem Zufallsprinzip ausgewählt – zehn mit Anerkennung in der Fachrichtung Versorgungstechnik und zehn mit Anerkennung in der Fachrichtung Elektrotechnik. Diese Sachverständigen informieren die Bezirksregierung mittels eines Erhebungsbogens über die von ihnen im jeweiligen Vorjahr durchgeführten Prüfungen. Von diesen Prüfungen werden jeweils fünf anhand der Prüfberichte und Prüfungsunterlagen näher beleuchtet und ausgewertet. Insgesamt werden im Rahmen des Qualitätsmonitorings mithin 100 Prüfberichte nebst zugehörigen Unterlagen ausgewertet. Ziel des Qualitätsmonitorings ist es insbesondere festzustellen, inwieweit die Prüfberichte den Prüfgrundsätzen entsprechen und an welchen Stellen Verbesserungspotential besteht.

Auch im Jahr 2016 wird wieder ein Qualitätsmonitoring durchgeführt! Die teilnehmenden Prüfsachverständigen erhalten im März Post. Die Ergebnisse des Monitorings werden am Ende des Jahres hier veröffentlicht.

Ergebnisse des Qualitätsmonitorings 2012 (PDF-Datei)

Ergebnisse des Qualitätsmonitorings 2008 (PDF-Datei)

Ergebnisse des Qualitätsmonitorings 2004 (PDF-Datei)