Baumaßnahmen für Kunst, Kultur, Sport, Wirtschaft, Luftverkehr und Sonderprogramme des Landes NRW
Baumaßnahmen für Kunst, Kultur, Sport, Wirtschaft, Luftverkehr und Sonderprogramme des Landes NRW
Mit verschiedenen Förderprogrammen des Landes Nordrhein-Westfalen, des Bundes und der Europäischen Union werden finanzielle Mittel für Baumaßnahmen bewilligt. Bei den Zuwendungen für Baumaßnahmen von mehr als 500.000 € führen wir gemäß Landeshaushaltsordnung (Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO) die baufachlichen Prüfungen durch.
Die baufachlichen Prüfungen und Beratungen werden von den jeweils für die Bewilligung der finanziellen Mittel zuständigen Fachdezernaten beauftragt, das sind z.B. folgende:
- Dezernat 26
- Förderung der Luftfahrt
- Dezernat 34
- Regionale Wirtschaftsförderung
- Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
- Kommunaler Klimaschutz
- Grüne Infrastruktur
- Fachkräfteaufruf
- Forschungsinfrastruktur
- Dezernat 35
- Städtebauförderung
- Dezernat 48
- Sportförderung
- Kunst- und Kulturförderung
Bei bestimmten Fördermaßnahmen wird die baufachliche Beteiligung direkt von den Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen angefordert.
Die in diesem Zusammenhang erforderlichen baufachlichen und fachtechnischen Prüfungen der einzelnen Baumaßnahmen werden im Teildezernat 35.06 – Bautechnik durchgeführt und umfassen im Wesentlichen folgendes:
- Antragsberatungen
- Antragsprüfungen
- auf Förderfähigkeit nach den Förderrichtlinien aus den jeweiligen Förderbereichen
- der Baukosten nach DIN 276
- auf Wirtschaftlichkeit der Baumaßnahme
- zur Ermittlung der förderfähigen Kosten für die Baumaßnahmen
- Prüfung der Mittelanforderung (Mittel der Europäischen Union)
- Prüfung der Vergaben
- Beurteilung von Änderungsanzeigen hinsichtlich der Förderfähig- und Wirtschaftlichkeit
- Ortsbesichtigungen
- Verwendungsnachweisprüfungen
- Bearbeitungen von Prüfungsmitteilungen des Landesrechnungshofes (LRH) und des Staatlichen Rechnungsprüfungsamtes (StRPA)
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