Baustelle Windrad

Ausreichend Raum für die Nutzung der Windenergie

Die Bundesregierung hat in der „Eröffnungsbilanz Klimaschutz“angekündigt (S. 14 und 36), dass 2 % der Landesfläche für die Windenergienutzung reserviert werden soll.

Beitrag Zukunftsplaner - newsletter 1/2022 (23.03.2022)

Die Prozentangabe bezieht sich dabei auf die Bruttofläche, denn die für Windparks zu reservierenden Flächen stehen dabei im Sinne von Mehrfachnutzungen weit überwiegend auch anderweitigen Nutzungen weiterhin zur Verfügung. 

Die Umsetzung des Flächenziels wäre von hoher Raumrelevanz in allen Regionen. Daher ist in diesem Kontext auf aktuelle Veröffentlichungen zu dem Thema und den regionalen Kontext hinzuweisen:

Seitens der Stiftung Umweltenergierecht wurde am 11.02.2022 die Studie „Reformansätze zum Planungsrecht von Windenergieanlagen“ veröffentlicht, in der einzelne Vorschläge zur Umsetzung der 2 % sowie zur Stärkung und Beschleunigung der Flächenausweisung vergleichend betrachtet und rechtlich eingeordnet werden. Hier spielt auch die Raumordnung eine große Rolle. Zudem thematisieren die Autoren der Stiftung Umweltenergierecht Fragen rechtssicherer Umsetzungsmöglichkeiten.

In ähnlicher Weise hat der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) der Bundesregierung im Februar 2022 eine umfangreiche Stellungnahme zum Ausbau der Windenergienutzung vorgelegt. Der SRU betont die Bedeutung der Windenergienutzung für den Klimaschutz und spricht sich ähnlich der Linie der Bundesregierung dafür aus, dass ein „deutschlandweit geltendes Flächenziel von 2 % der Gesamtfläche“ eingeführt wird (Nr. 270).

Mit Blick auf die Planungsebenen sieht der SRU die Regionalplanung als die geeignete Ebene der Gesamtplanung an (Nr. 47 und 49 ff.). Die Potenziale der Raumordnung und speziell der Regionalplanung bei der Schaffung ausreichenden Raums für die Windenergienutzung an Land betont auch eine weitere Publikation, die Ende 2021 in der Zeitschrift Raumforschung und Raumordnung erschienen ist.

Im Regionalplan Düsseldorf sind bereits Flächen für die Windenergienutzung festgelegt. Dies sind zum einen „Windenergiebereiche“ (WEB) als Vorranggebiete ohne die außergebietliche Ausschlusswirkung von Eignungsgebieten und zum anderen „Windenergievorbehaltsbereiche“ (WEVB). Die WEB stellen bindende Ziele der Raumordnung und die WEVB der Abwägung zugängliche Grundsätze der Raumordnung dar.

Ferner bringt der SRU in seiner Stellungnahme die Erreichung eines in Bezug auf Planungsräume festzulegenden Mindestflächenwertes als Voraussetzung für eine Konzentrationszonenplanung ins Spiel (Nr. 54 ff.) und greift die Idee einer Teilentprivilegierung bei Erreichung des regionalen Flächenziels durch hinreichende regionalplanerische Vorranggebiete auf (Nr. 60). Aus regionalplanerischer Sicht ist dabei zu bedenken, dass die räumlichen Voraussetzungen (Siedlungsflächen, Immissionsschutzabstände, Schutzgebiete etc.) und damit die Potenziale in den Planungsregionen unterschiedlich sind. In der relativ hoch verdichteten Planungsregion Düsseldorf sind gut 0,6 % der Fläche der Region als Windenergiebereiche (Vorranggebiete) im Regionalplan festgelegt.