Neuss, Grevenbroich, Krefeld, Monheim am Rhein und Rommerskirchen: Regionalrat entscheidet über die Feststellung von vier Änderungenverfahren für den Regionalplan
Beitrag Zukunftsplaner - newsletter 4/2021 (15.12.2021)
Im Planungsausschuss am 08.12.2021 wurde dafür votiert, den Feststellungbeschluss für die 3. Regionalplanänderung in den ersten Sitzungsblock im Jahr 2022 zu verschieben.
Grevenbroich
In der 5. Änderung des Regionalplans sollen im Zuge des Strukturwandels neue Bereiche in der Stadt Grevenbroich und der Gemeinde Rommerskirchen als Bereiche für gewerblich- industrielle Nutzungen (GIB, ASB-GE und ASB) gesichert und erweitert werden. Zum einen beinhaltet die Planung die Reorganisation der Flächen der Kraftwerke Frimmersdorf und Neurath sowie deren Umfeld. Zum anderen werden die gewerblichen Entwicklungspotenziale in der Gemeinde Rommerskirchen neu strukturiert.
Krefeld
Die Stadt Krefeld beabsichtigt, den östlich des Elfrather Sees bestehenden Erholungsraum gezielt weiterzuentwickeln und in Teilbereichen auch durch bauliche Ergänzungen zu stärken. Mit der 8. Änderung des Regionalplans sollen die raumordnerischen Voraussetzungen für diese Entwicklungen geschaffen werden. Zu diesem Zweck ist östlich des Elfrather Sees auf einer Fläche von ca. 45 ha die Aufnahme einer zweckgebundenen Festlegung für Sport- und Erholungszwecke in den Regionalplan vorgesehen.
Neuss
Mit der 9. Änderung des Regionalplans soll ein Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) umgewandelt werden. Die Stadt Neuss beabsichtigt das Pierburgareal im Barbaraviertel von einer rein gewerblichen Nutzung in eine Mischnutzung zu überführen. Aufgrund des gedeckten Wohnungsbedarfs der Stadt Neuss bedarf es außerdem eines Flächentausches. Dieser erfolgt in Neuss-Grimlinghausen als Änderung von einem ASB in Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich (AFA) mit überlagerndem Regionalen Grünzug (RGZ). Zusätzlich soll für die wegfallende Gewerbefläche auf dem Pierburgareal die Fläche „Hammfeld II West“ als Ersatzfläche für eine gewerbliche Nutzung im Siedlungsflächenmonitoring eingetragen werden.
An die Fassung der Erarbeitungsbeschlüsse zu den vier Verfahren schloss sich die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Verfahrensbeteiligten an. Nach der Sichtung und Prüfung aller eingegangenen Stellungnahmen werden nun die Feststellungsbeschlüsse gefasst.
Sollte der Regionalrat die Feststellungsbeschlüsse zu den vier Änderungen des RPD fassen, erfolgt im Anschluss die Anzeige des Regionalplans mit einem Bericht zu den Aufstellungsverfahren und den abwägungsrelevanten Unterlagen bei der Landesplanungsbehörde. Wenn die Rechtsprüfung der Landesplanungsbehörde keine Einwendungen ergibt, werden die Regionalplanänderungen im Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gemacht und damit rechtskräftig.
Die Sitzungsunterlagen können im Ratsinformationssystem auf der Internetseite der Bezirksregierung eingesehen werden.
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