08. Regionalplanänderung

8. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) im Gebiet der Stadt Krefeld

(Erholungs- und Sportpark Elfrather See) – Die Regionalplanänderung ist wirksam!

Anlass für die 8. Änderung des Regionalplanes Düsseldorf (RPD) sind Planungsüberlegungen der Stadt Krefeld, den im Nordosten des Krefelder Stadtgebietes liegenden Erholungs- und Sportpark am Elfrather See durch eine gezielte Weiterentwicklung und in Teilbereichen auch durch bauliche Ergänzungen zu stärken. Der Ausbau soll sowohl wasseraffine Nutzungen als auch landseitige Angebote für Erholung und sportliche Betätigung betreffen.

Mit der 8. Regionalplanänderung sollen die regionalplanerischen Voraussetzungen für diese Entwicklung geschaffen werden. Zu diesem Zweck ist die Festlegung einer entsprechenden Zweckbindung im Regionalplan vorgesehen. In einem östlichen Teilbereich entlang der Parkstraße ist auf einer Größe von ca. 31 ha ein Allgemeiner Siedlungsbereich mit einer Zweckbindung „Erholungs- und Sportpark“ vorgesehen, in dem auch baulich geprägte Nutzungen ermöglicht werden sollen. Hingegen ist im westlichen Teilbereich entlang der Ufers des Elfrather Sees bzw. des Badesees innerhalb der Zweckbindung mit einem Flächenumfang von ca. 8 ha die Festlegung eines Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereichs sowie mit einem Flächenumfang von ca. 6 ha die Festlegung eines Oberflächengewässers vorgesehen. Die diesbezügliche Zweckbindung soll landschafts‐ und naturverträgliche Sport‐ und Erholungsnutzungen vorsehen. Die Festlegung der Zweckbindung erfolgt sowohl in zeichnerischer Form als auch in textlicher Form durch eine Anpassung der entsprechenden textlichen Zielvorgaben in den Kapiteln 3.2.2 (Ziel 1) und 4.1.3 (Ziel 2).

Außerdem soll im nördlichen Bereich des Elfrather Sees zur Klarstellung mit einer zeichnerischen Darstellung als Oberflächengewässer die faktisch bereits gegebene Bestandssituation nachvollzogen werden.

 

Verfahrensablauf (abgeschlossen)

Scoping und frühzeitige Unterrichtung

Gemäß § 8 des Raumordnungsgesetzes (ROG) ist für die Regionalplanänderung eine strategische Umweltprüfung durchzuführen und die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des Raumordnungsplans auf die Schutzgüter zu ermitteln und in einem Umweltbericht frühzeitig zu beschreiben und zu bewerten. Dazu wird ein Scoping durchgeführt, in dem der Untersuchungsrahmen und die Methodik der Umweltprüfung und der Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichtes den berührten öffentlichen Stellen dargelegt werden.

Gleichzeitig erfolgt die frühzeitige Unterrichtung der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen gemäß § 9 Abs. 1 ROG. Sie werden frühzeitig über die Planungsabsichten der 8. Regionalplanänderung unterrichtet und aufgefordert, Planungen und Maßnahmen zu melden, die für die 8. Regionalplanänderung relevant sein könnten. Der Rücklauf aus Scoping und frühzeitiger Unterrichtung der öffentlichen Stellen fließen in das weitere Verfahren ein. Das Scoping sowie die frühzeitige Unterrichtung der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen wurden im November 2020 eingeleitet.

Auch die frühzeitige Information der Öffentlichkeit über die Planungsabsichten ist im November 2020 im Amtsblatt der Bezirksregierung Düsseldorf und im Internet erfolgt.
 

Erarbeitungsbeschluss

Der Regionalrat Düsseldorf hat in seiner 84. Sitzung am 18. März 2021 unter TOP 6 beschlossen, das Verfahren zur Erarbeitung der 8. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) im Gebiet der Stadt Krefeld einzuleiten.

Verfahrensunterlagen

  1. Änderungen der zeichnerischen Festlegungen des RPD
  2. Änderungen der textlichen Festlegungen des RPD
  3. Begründung
  4. Umweltbericht mit Anhang
  5. Beteiligtenliste
  6. Beschlussliste zur 84. Sitzung des Regionalrats Düsseldorf am 18. März 2021
  7. Bekanntmachungstext (Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf vom 1. April 2021)
  8. Geplante zeichnerische Festlegung (Sonderbeilage zum Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf vom 1. April 2021)

 

Beteiligungsverfahren

Gemäß § 9 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes (ROG) ist der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen frühzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des Raumordnungsplans, zu seiner Begründung und im Falle einer durchgeführten Umweltprüfung zum Umweltbericht zu geben. Das Beteiligungsverfahren erfolgte in der Zeit vom 16. April bis einschließlich 15. Juni 2021. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden in einer Synopse zusammengestellt. Die Anregungen und Bedenken wurden anschließend regionalplanerisch bewertet.

 

Feststellungsbeschluss

Auf Grundlage aller eingereichten Stellungnahmen und der regionalplanerischen Bewertungen hat der Regionalrat am 16. Dezember 2021 mehrheitlich den Feststellungsbeschluss zu dieser Regionalplanänderung gefasst.

Die Unterlagen zum Feststellungsbeschluss können in der Sitzungsvorlage unter dem TOP 9 der 87. Sitzung des Regionalrats eingesehen werden.

 

Bekanntmachung

Der Landesplanungsbehörde wurde die Regionalplanänderung mit Bericht vom 23. Dezember 2021 angezeigt. Die anschließende Rechtsprüfung hat ergeben, dass keine Einwendungen erhoben werden.

Der Bekanntmachungserlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen vom 16. März 2022 wurde am 30. März 2022 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW. S. 356) veröffentlicht. Mit dieser Bekanntmachung wurde die Regionalplanänderung wirksam.

 

Niederlegung

Der Raumordnungsplan wird mit der Begründung, einer Rechtsbehelfsbelehrung sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Absatz 3 ROG und der Aufstellung der Überwachungsmaßnahmen nach § 8 Absatz 4 Satz 1 ROG zu jedermanns Einsicht bei der Regionalplanungsbehörde bereitgehalten. Dort können die genannten Unterlagen in Raum 369 des Dienstgebäudes der Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf, eingesehen werden. Ergänzend stehen die Unterlagen auch hier zum Abruf bereit: