Auszug aus den zeichnerischen Festlegungen des Regionalplans Düsseldorf (RPD)  in der Fassung mit den geplanten Änderungen (Screening)

14. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) im Gebiet der Stadt Düsseldorf

(Änderung von GIB in ASB) – Die Regionalplanänderung ist wirksam!

Wesentlicher Planungsanlass für die 14. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) im Gebiet der Stadt Düsseldorf sind strukturwandelbedingte Änderungen der letzten Jahre, welche in dem hier in Rede stehenden Änderungsbereich keine GIB-typische Ausnutzung mit Flächen für emittierende Industrie- und Gewerbebetriebe mehr ermöglichen und auch keine vorhandenen GIB-typischen Bestandsstrukturen schützen. Im Rahmen der Änderung soll eine Umwandlung eines regionalplanerisch festgelegten gewerblich-industriellen Bereichs (GIB) hin zu einem allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) erfolgen.

Im Süden wird das Plangebiet durch die rückwärtigen Grenzen der Grundstücke (Wohn- und Geschäftshäuser) an der Henkelstraße und im Westen durch die Walzwerkstraße begrenzt. Nördlich des Plangebiets schließen unmittelbar die Gewerbegrundstücke an der Reisholzer Bahnstraße an. Die östliche Grenze des Plangebiets bildet die Bahntrasse. Das Plangebiet weist bereits heute eine deutliche Durchmischung mit verschiedensten Nutzungen auf. Es gehört in Teilen bereits heute zum faktisch vorhandenen, zentralen Versorgungsbereich (ZVB) „Henkelstraße - kleines Stadtteilzentrum“. In einem Teil des Änderungsbereichs möchte die Stadt Düsseldorf künftig die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben im Sinne des § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) schaffen. Mit der 202. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Düsseldorf – nördlich Henkelstraße – Stadtbezirk 9 – Stadtteil Reisholz ist beabsichtigt, künftig die Stärkung und langfristige Sicherung der Versorgungsfunktion des kleinen Stadtteilzentrums Henkelstraße durch eine Umstrukturierung und Erweiterung des Einzelhandelsangebots planungsrechtlich zu ermöglichen. Planungsziel ist die Ansiedlung eines Drogeriemarkts mit 620 m² Verkaufsfläche (VKF) sowie die Verlagerung und Erweiterung eines bestehenden Lebensmitteldiscounters um 500 m² von heute 800 m² auf künftig 1.300 m² VKF.  Ziel ist die Stärkung der Henkelstraße als zentrale Lage. Diese bauleitplanerischen Überlegungen stehen im Einklang mit der 3. Änderung des Rahmenplans Einzelhandel der Stadt Düsseldorf (Entwurfsfassung von Februar 2022).

Da der Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen gemäß Ziel 6.5-1 Vorhaben im Sinne des § 11 Absatz 3 BauNVO nur in Allgemeinen Siedlungsbereichen ermöglicht, ist für die Verwirklichung dieser, auch aus städtebaulicher Sicht, nachvollziehbaren Überlegungen die regionalplanerische Änderung von GIB in ASB erforderlich. Der gesamte Bereich der Regionalplanänderung hat eine Größe von 9,5 ha.

VERFAHRENSABLAUF (ABGESCHLOSSEN)

Frühzeitige Unterrichtung

Die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen wurden frühzeitig – unter anderem durch eine Veröffentlichung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf vom 2. Juni 2022 und einer Sonderbeilage zum Amtsblatt – von der Aufstellung des Raumordnungsplans unterrichtet. Die öffentlichen Stellen wurden zudem aufgefordert, Aufschluss über diejenigen von ihnen beabsichtigten oder bereits eingeleiteten Planungen und Maßnahmen sowie über deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die Planaufstellung bedeutsam sein können.
 

Screening

Gemäß § 8 Absatz 1 des Raumordnungsgesetzes (ROG) ist bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen von der für den Raumordnungsplan zuständigen Stelle eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des Raumordnungsplans auf Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern zu ermitteln und in einem Umweltbericht frühzeitig zu beschreiben und zu bewerten sind.

Bei geringfügigen Änderungen von Raumordnungsplänen kann entsprechend § 8 Absatz 2 ROG von einer Umweltprüfung abgesehen werden, wenn durch eine überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 2 zum ROG genannten Kriterien festgestellt wurde, dass sie voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen haben werden (Screening).

Diese Prüfung wurde unter Beteiligung der öffentlichen Stellen, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich von den Umweltauswirkungen des Raumordnungsplans berührt werden kann, durchgeführt.

Sie kam zu dem Ergebnis, dass keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind, so dass von einer Umweltprüfung abgesehen wurde. Die zu diesem Ergebnis führenden Erwägungen wurden in die Planbegründung aufgenommen.
 

Aufstellungsbeschluss

Der Regionalrat Düsseldorf hat am 15. Dezember 2022 den Aufstellungsbeschluss zu dieser Regionalplanänderung gefasst.
 

Beteiligungsverfahren

Der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen wurde in der Zeit vom 27. Januar bis einschließlich 27. Februar 2023 Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des Raumordnungsplans und zu seiner Begründung gegeben. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden in einer Synopse zusammengestellt. Die Anregungen und Bedenken wurden anschließend regionalplanerisch bewertet.
 

Feststellungsbeschluss

Auf Grundlage aller eingereichten Stellungnahmen und der regionalplanerischen Bewertungen hat der Regionalrat am 15. Juni 2023 einstimmig den Feststellungsbeschluss zu dieser Regionalplanänderung gefasst.
 

Bekanntmachung

Der Landesplanungsbehörde wurde die Regionalplanänderung mit Bericht vom 22. Juni 2023 angezeigt. Die anschließende Rechtsprüfung hat ergeben, dass keine Einwendungen erhoben werden.

Der Bekanntmachungserlass des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen vom 31. August 2023 wurde am 22. September 2023 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW. S. 1125) veröffentlicht. Mit dieser Bekanntmachung wurde die Regionalplanänderung wirksam.
 

Niederlegung

Der Raumordnungsplan steht mit der Begründung und einer Rechtsbehelfsbelehrung hier zum Abruf bereit:

Darüber hinaus ist in Raum 369 des Dienstgebäudes der Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf, eine Einsichtnahme in die genannten Unterlagen möglich.