
Förderung von Begegnungsmaßnahmen mit dem Vereinigten Königreich
Die Förderung steht allerdings, wie alle Förderprogramme, unter Haushaltsvorbehalt.
Eine rückwirkende Gewährung von Zuschüssen ist ausgeschlossen.
Fördermittel können eingesetzt werden für:
- Reisekostenzuschüsse bei Begegnungsmaßnahmen
- Projektmittel im Rahmen einer virtuellen internationalen Austauschmaßnahme
- Vorbereitende Besuche von Lehrkräften
Die Antragsfrist endet am 15.09.2022. Um möglichst vielen Schulen die Gelegenheit zu geben, auch kurzfristig Anträge zu stellen und Maßnahmen durchzuführen, kann auf Nachfrage die sechswöchige Frist zwischen Antragstellung und Maßnahmenbeginn unterschritten werden, sofern die Unterlagen vollständig vorliegen und die Maßnahme noch nicht begonnen hat.
Für die Gewährung von Fördermitteln im Rahmen dieses Programms ist landesweit die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig.
Die Förderung erfolgt in Form einer Festbetragsfinanzierung und kann nur für Teilnehmerinnen und Teilnehmer der deutschen Partnerschule gewährt werden. Für die britischen Schülerinnen und Schüler kann auf Antrag der deutschen Schule wie bisher ein Reisekostenzuschuss über den Pädagogischen Austauschdienst beantragt werden.
Bitte beachten Sie die Grundsätze zur Förderung und die Antragsformulare.
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