Beurteilung (Symbolbild)

Dienstvorgesetzteneigenschaft der Schulleiterinnen und Schulleiter

Informationen zu den Zuständigkeiten der Schulleitungen bei Personalangelegenheiten

Die Schulleiterinnen und Schulleiter der öffentlichen Schulen sind in ihrer Funktion als Dienstvorgesetzte bereits für verschiedene Personalangelegenheiten der beamteten und tarifbeschäftigten Lehrkräfte der von ihnen geleiteten Schulen zuständig. Ab dem 01.08.2013 gehen weitere Aufgaben der dienstvorgesetzten Stelle der Lehrerinnen und Lehrer an öffentlichen Schulen von den Bezirksregierungen und Schulämtern auf die Schulleitungen (außer Grundschulen und Schulen in Auflösung) über.

Zur Unterstützung finden Sie auf unseren Internetseiten einige Informationen, Downloads und Links, die Ihnen bei der Aufgabenerledigung helfen sollen. Über das sogenannte BackOffice erhalten Sie unmittelbar Unterstützung durch die oder den zuständigen Sachbearbeiter/in im Dezernat 47.

Zuständigkeiten ab dem 01.01.2019

  • 01 Abnahme des Diensteids (§ 46 LBG)
  • 02 Befreiung von Amtshandlungen (§ 47 Absatz 1 LBG)
  • 03 Aufforderung zur Herausgabe amtlicher Unterlagen (§ 37 Absatz 6 Beamtenstatusgesetz)
  • 04 Dienstbefreiung zum Stillen (§ 3 der Freistellungs- und Urlaubsverordnung)
  • 05 Niederschrift über die Verpflichtung nicht beamteter Personen
  • 06 Auswahl für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe ,
  • 07 (Auf Antrag:) Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe (Einstellung),
  • 08 Auswahl für die Übernahme in befristete oder unbefristete Beschäftigungsverhältnisse
  • 09 (Auf Antrag:) Einstellung mit Ausnahme der Eingruppierung und Stufenzuordnung
  • 10 (Auf Antrag:) Verleihung der Eigenschaft einer Beamtin oder eines Beamten auf Lebenszeit,
  • 11 Entlassung einer beamteten Lehrkraft auf eigenen Antrag,
  • 12 Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses durch Auflösungsvertrag (§ 33 Abs. 1 TV-L) oder eigene Kündigung durch die Tarifbeschäftigten
  • 13 Anordnung, Genehmigung und Ablehnung von Dienstreisen innerhalb Deutschlands sowie in die Beneluxstaaten und von Dienstreisen im Rahmen von Schulfahrten
  • 14 Erteilung von einfachen Dienstzeugnissen gemäß § 93 Absatz 2 Satz 1 LBG über die Tätigkeit an der Schule,
  • 15 Erteilung eines Zeugnisses nach § 35 TV-L
  • 16 Anordnung, Genehmigung und Widerruf von Mehrarbeit für beamtete und tarifbeschäftigte Lehrkräfte,
  • 17 Genehmigung und Ablehnung von Sonderurlaub gemäß §§ 25, 26, 28, 29 und 33 Absatz 1 der Freistellungs- und Urlaubsverordnung – sowie Sonderurlaub in anderen Fällen bis fünf Tage im Kalenderjahr – für beamtete Lehrkräfte
  • 18 Entscheidung über Anträge auf Sonderurlaub und Arbeitsbefreiung (§ 28 und § 29 TV-L) für Tarifbeschäftigte in Anwendung der für vergleichbare Beamte geltenden Bestimmungen entsprechend Ziffer 17