Sekundarbereich II: Abendgymnasium und Kolleg

Das Angebot der Abendgymnasien und Kollegs wendet sich an Erwachsene mit abgeschlossener Berufsausbildung oder mindestens zweijähriger Berufserfahrung, die einen Abschluss der Sekundarstufe II nachträglich erwerben wollen.
Das Angebot der Abendgymnasien und Kollegs wendet sich an Erwachsene mit abgeschlossener Berufsausbildung oder mindestens zweijähriger Berufserfahrung, die einen Abschluss der Sekundarstufe II nachträglich erwerben wollen.Der Bildungsgang des Abendgymnasiums wird berufsbegleitend angeboten, während der Bildungsgang des Kollegs ein vollzeitschulisches Weiterbildungsangebot ist.Die Bildungsgänge enden in der Regel nach sechs Semestern (drei Jahre) mit dem Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (Abitur). Der schulische Teil der Fachhochschulreife kann gegebenenfalls nach vier Semestern (zwei Jahre) erworben werden.Die allgemeine Hochschulreife berechtigt zum Studium an allen Universitäten und sonstigen Hochschulen; die Fachhochschulreife ist Voraussetzung für das Studium an Fachhochschulen und Gesamthochschulen in Nordrhein-Westfalen und in den Bundesländern, die dem Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der Fachhochschulreife beigetreten sind. Über die geltenden Regelungen informieren die Weiterbildungskollegs.