Schultreppenhaus (Symbolbild)

Sprachprüfung (Feststellungsprüfung)

Schülerinnen und Schüler, die die Sekundarstufe I einer deutschen Schule nicht von Beginn an besucht haben und nicht in das Sprachenangebot der Schule eingegliedert werden konnten, können zum Erwerb von Abschlüssen und Berechtigungen an einer Sprachprüfung (Feststellungsprüfung) teilnehmen.
Schülerinnen und Schüler, die die Sekundarstufe I einer deutschen Schule nicht von Beginn an besucht haben und nicht in das Sprachenangebot der Schule eingegliedert werden konnten, können zum Erwerb von Abschlüssen und Berechtigungen an einer Sprachprüfung (Feststellungsprüfung) teilnehmen. Das Ergebnis der Prüfung tritt an die Stelle der Note in einer Fremdsprache. Die Prüfung findet einmal jährlich zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres statt und bedarf eines Zulassungsverfahrens.

Zulassungsvoraussetzungen

  • die Sekundarstufe I der deutschen Schule wurde nicht von Beginn an besucht,
  • eine Eingliederung in das Sprachenangebot der Schule konnte nicht erfolgen,
  • die Amtssprache des Herkunftslandes konnte nicht anstelle einer Pflicht- oder Wahlpflichtfremdsprache weitergeführt werden.

Die Leitungen der Schulen und Bildungseinrichtungen regeln die Information der Schülerinnen und Schüler und das An­meldeverfahren zur Sprachprüfung und stellen sicher, dass der oberen Schulaufsichtsbehörde die jeweiligen Anträge fristgerecht vorliegen. Den aktuellen Termin können Sie der u.g. Rundverfügung vom 27.06.2023 entnehmen.

Hinweis zur Sprachfeststellungsprüfung

Einladungen zur Sprachfeststellungsprüfung werden ab diesem Durchgang ausschließlich per E-Mail versendet!