
Industrieturm (Symbolbild) / ©Алексей Филатов - stock.adobe.com
Emissionspotenzial
In Deutschland ist spätestens seit 2005 die Ablagerung von Abfällen mit höheren Anteilen an organischen Substanzen (z.B. Hausmüll) nicht mehr zulässig.
In Deutschland ist spätestens seit 2005 die Ablagerung von Abfällen mit höheren Anteilen an organischen Substanzen (z.B. Hausmüll) nicht mehr zulässig. Der organische Anteil hatte in der Vergangenheit dazu geführt, dass durch Abbau der organischen Anteile im Deponiekörper neben Setzungen auch relevante Mengen an klimaschädlichem Deponiegas entstanden. Durch die heute geltende Pflicht zur Vorbehandlung organischer Abfälle vor Ablagerung wird das Emissionspotenzial der Deponien deutlich gesenkt.
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