
©BR_D
Überwachung von Anlagen und Deponien
Anlagenüberwachung umfasst die Überwachung von gewerblichen und industriellen Anlagen (Betriebe) sowie von Deponien.
Wir überprüfen
- die Einhaltung der Umweltschutzauflagen im Hinblick auf Immissionsschutz (z.B. Abgase, Stäube, Gerüche, Lärm, Erschütterungen)
- die Anlagensicherheit bei Anlagen, die unter die Störfall-Verordnung fallen
- die Verwertung und Entsorgung von Abfällen
- die umweltverträgliche Abfallbeseitigung
- die Qualität der Abwässer
- Maßnahmen zum Gewässer- und Bodenschutz
- Ergebnisse der Selbstüberwachung der Betriebe bzw. der Fremdüberwachung unabhängiger Sachverständiger.
Betriebe werden aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung oder aufgrund ihres erhöhten Umweltgefährdungspotentials kontrolliert. Bei Verstößen gegen gesetzliche Anforderungen oder Bescheidauflagen steht einer breite Palette von ordnungs- und verwaltungsrechtlichen Eingriffsmöglichkeiten zu Verfügung, mit der solche Verstöße geahndet und erforderlichen Maßnahmen durchgesetzt werden können.
Ansprechpersonen:
Eine Liste zuständiger Personen finden Sie hier:
Zuständigkeiten Dezernat 53 - Immissionsschutz
Zuständigkeiten Sachgebiet 52.03 - Immissionsschutz Abfallanlagen
"Social Media"-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: