Lärmbelastung (Symbolbild)

Richtlinien für Umgebungslärm

Die Umgebungslärmrichtlinie trat am 18. Juli 2002 in Kraft. Mit dieser Richtlinie wurde ein gemeinsames Konzept festgelegt, um schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.

Die „Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ (kurt: Umgebungslärmrichtlinie) trat am 18. Juli 2002 in Kraft. Mit dieser Richtlinie wurde ein gemeinsames Konzept festgelegt, um schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.

Die Umgebungslärmrichtlinie war bis zum 18. Juli 2004 in deutsches Recht umzusetzen. Am 30. Juni 2005 ist das Gesetz zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz ist dies als sechster Teil (Lärmminderungsplanung) in das Bundes-Immissionsschutzgesetz (§§ 47a – 47f BImSchG) eingefügt worden. Ergänzend dazu sind am 16.03.2006 Vorschriften zur Lärmkartierung (34. BImSchV – Lärmkartierungsverordnung) in Kraft getreten. Diese legt nähere Anforderungen an die Lärmkartierung fest und in deren Folge die Aufstellung von Lärmaktionsplänen. Daneben existieren weitere Regelungen, wie z.B. in NRW der RdErl. des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 07.02.2008 – Lärmaktionsplanung –; Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90). Zuständig für die Umsetzung der vorgenannten Regelungen sind die Kommunen (§ 47e Abs. 1 BImSchG) bzw. für Schienenwege des Bundes das Eisenbahn-Bundesamt (EBA).

Die Umgebungslärmrichtlinie befasst sich mit den Geräuschen des Straßen-, Schienen-und Flugverkehrs sowie denen der Industrie in Ballungsräumen. Die Geräuschbelastung ist in Form von strategischen Lärmkarten (Anhang IV) mit EU-einheitlichen Lärmindizes (Anhang I) zu erfassen und darzustellen. Die Öffentlichkeit ist darüber und seine Auswirkungen in auch für Laien verständlicher Weise zu informieren. Aktionspläne sind ebenfalls unter Beteiligung der Öffentlichkeit auf Basis dieser strategischen Lärmkarten zu erstellen (Anhang V). Lärmkarten und Lärmaktionspläne sind mindestens alle fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren.

Nachfolgend finden sie weitere nützliche Dokumente und Links zum „Thema Umgebungslärm“.