
Wasserschutzgebiete
Warum werden Wasserschutzgebiete festgesetzt?
Grundwasser ist neben Talsperrenwasser, Uferfiltrat und mit Oberflächenwasser angereichertem Grundwasser ein wichtiger Rohstoff, aus dem unser Trinkwasser gemacht wird. Deswegen hat der Schutz dieser Gewässer einen außerordentlich hohen Stellenwert.
Zum Schutz der Gewässer und damit zur Sicherung der derzeit bestehenden oder künftigen öffentlichen Trinkwasserversorgung können Wasserschutzgebiete festgesetzt werden. In Wasserschutzgebieten werden Handlungen, die sich nachteilig auf die Gewässer auswirken können, verboten oder für eingeschränkt zulässig erklärt. Außerdem können Eigentümer und Nutzungsberechtigte von Grundstücken in Wasserschutzgebieten zur Duldung von Maßnahmen, die der Sicherung der Gewässer dienen, verpflichtet werden.
Rechtliche Grundlage für die Festsetzung von Wasserschutzgebieten sind die §§ 51 und 52 des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes und der § 35 des nordrhein-westfälischen Landeswassergesetzes (LWG).
Zuständig für die Festsetzung von Wassserschutzgebieten sind in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen. Die Bezirksregierungen führen das Verfahren gem. § 113 LWG von Amts wegen durch. Ein Antrag hierfür ist nicht erforderlich.
Festgesetzt werden Wasserschutzgebiete durch ordnungsbehördliche Verordnungen der Bezirksregierungen. Hierfür werden die Pläne und der Entwurf der ordnungsbehördlichen Verordnung in den in Betracht kommenden Gemeinden öffentlich ausgelegt, um den Betroffenen die Möglichkeit zur Geltendmachung ihrer Belange zu gewähren.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die jeweils regional zuständigen Ansprechpersonen.
Stadt / Kreis |
WSG-VO |
Düsseldorf |
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Lörick (vorläufige Anordnung der Landeshauptstadt Düsseldorf; mit Karte) |
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Duisburg |
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Essen |
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Kreis Kleve |
Emmerich-Elten - aufgehoben durch Amtsblatt vom 16.07.2009 |
Emmerich-Vrasselt - aufgehoben durch Amtsblatt vom 26.07.2018 |
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Emmerich-Helenenbusch (ab S. 370) Karte |
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Nieukerk - aufgehoben durch Amtsblatt vom 03.01.2008 |
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Krefeld |
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Erweiterung der Schutzzone III B des WSG Horkesgath/ Bückerfeld (ab S. 447) ehemals Kempener Allee |
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Kreis Mettmann |
Baumberg Karte |
Mönchengladbach |
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Mülheim a.d.R. |
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Rhein-Kreis Neuss |
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Lank-Latum (mit Änderungs-VO) Karte |
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Remscheid |
Eschbachtalsperre / Panzertalsperre (mit Karte) |
Solingen |
Sengbachtalsperre (Verordnung der Bezirksregierung Köln; mit Karte) |
Kreis Viersen |
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Süchteln aufgehoben durch Amtsblatt vom 27.11.2008 |
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Kreis Wesel |
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Wuppertal |
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