Hochwasserschutz Deichbaustelle Kleve

Hochwasserschutz

Für ein großes Rheinhochwasser ist der Regierungsbezirk Düsseldorf gut aufgestellt. Seit Mitte der 1990er Jahre schreitet die Sanierung der Rheindeiche am Niederrhein kontinuierlich voran.

Der Bezirksregierung Düsseldorf kommt dabei eine zentrale Rolle zu. Als Deichaufsichtsbehörde überwacht und koordiniert sie alle Aktivitäten im Regierungsbezirk. Das Aufgabenspektrum reicht von der Genehmigung der Deichbauvorhaben über die Bewilligung von Fördermitteln bis hin zur Bau- und Betriebsüberwachung der Hochwasserschutzanlagen.
Die Bezirksregierung Düsseldorf ist auch Aufsichtsbehörde über die einzelnen hochwasserschutzpflichtigen Deichverbände und Kommunen.
Im Hochwasserfall greift die Bezirksregierung auf ihren aktuellen Hochwassereinsatzplan zurück und richtet bei Bedarf einen Krisenstab ein.

Rund 280 Kilometer an Hauptdeichen und sonstigen Hochwasserschutzanlagen befinden sich am Rhein im Regierungsbezirk Düsseldorf. Alle Deichanlagen im Regierungsbezirk schützen bis zu einer Höhe eines festgelegten Bemessungshochwassers.
Nicht alle entsprechen jedoch den modernsten technischen Anforderungen.

Diese werden derzeit Schritt für Schritt im Rahmen des Fahrplans Deichsanierung an die aktuellen Regeln der Technik angepasst.

Wesentlicher Schwerpunkt der Genehmigungstätigkeit der Bezirksregierung ist die Durchführung von sog. Planfeststellungsverfahren für Vorhaben des Hochwasserschutzes am Rhein gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
Ein Planfeststellungsverfahren ist ein Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung, das alle von einem Deichbauvorhaben betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie alle öffentlichen Stellen in die Entscheidungsfindung mit einbindet.

Ferner genehmigt die Bezirksregierung sonstige Anlagen am Rheinufer, wie beispielsweise einen Fahrgastanleger (§ 36 WHG) und Vorhaben im Rheinvorland, wie beispielsweise Geländeaufschüttungen im Überschwemmungsgebiet des Rheins (§ 78 WHG).

Mit sogenannten „deichaufsichtlichen Genehmigungen“ gemäß Deichschutzverordnung schützt die Bezirksregierung Düsseldorf die Deiche vor schädlichen Einwirkungen durch Dritte.
Die Deichschutzverordnung legt zum Schutz der Deiche und sonstiger Hochwasserschutzanlagen Schutzzonen von bis zu 100 Metern Entfernung vom land- bzw. wasserseitigen Deichfuß fest, die entsprechend dem jeweiligen Gefährdungsgrad Genehmigungspflichten für bestimmte Maßnahmen bzw. Gebote- und Verbote vorsehen.

So ist beispielsweise das Beschädigen der Grasnarbe bei Erddeichen, das Pflanzen von Sträuchern, die Entnahme von Bodenmaterial aus dem Deichkörper und die Lagerung von Gegenständen auf den Deichen verboten. Auch die Errichtung, der Abriss oder die wesentliche Veränderung von baulichen Anlagen und selbst das Anlegen von Brunnen oder Wärmepumpen in einem Abstand von bis zu 100 m vom Deich entfernt ist genehmigungspflichtig. 

Schwerpunkte der Überwachungstätigkeit der Bezirksregierung Düsseldorf als Obere Wasserbehörde ist zunächst die gewässeraufsichtliche Überwachung gemäß § 93 Landeswassergesetz (LWG), die eine Bauüberwachung und Bauzustandsbesichtigung von Großvorhaben des Wasserbaus am Rhein, wie beispielsweise von Deichbauten, einschließt. Die Bezirksregierung ist also die Bauaufsichtsbehörde für den Deichbau am Rhein.

Darüber hinaus werden über das Jahr hinweg alle Hochwasserschutzanlagen im Regierungsbezirk kontinuierlich überwacht und auf ihre Funktionsfähigkeit hin überprüft. So fallen Fehlfunktionen an den Hochwasserschutzanlagen oder ungenehmigte Maßnahmen unmittelbar auf und die Hochwassersicherheit kann kurzfristig sichergestellt werden. Alle Hochwasserschutzanlagen werden jährlichen Deichschauen gemäß § 95 LWG unterzogen.

Neben der Sanierung vorhandener Deiche gilt es im Rheineinzugsgebiet Polderräume zu schaffen, damit sich der Rhein im Hochwasserfall ausdehnen kann. Die Deichrückverlegungen Monheim, Bislicher Insel und Orsoy, der Polder Lohrwardt sowie die Deichrückverlegung Mündelheim sind in den vergangenen Jahren realisiert worden, bzw. befinden sich derzeit im Bau. Der Bau des Retentionspolders Orsoy-Land soll voraussichtlich 2028 beginnen. Alle Retentionsmaßnahmen im Regierungsbezirk Düsseldorf zusammenstellen mit 156 Millionen Kubikmeter knapp 30 Prozent des von der Ministerkonferenz Rheinanliegerländer angestrebten Rückhaltevolumens am Rhein dar. Allein die nordrhein-westfälischen Maßnahmen sind geeignet, die Hochwasserpegel an der deutsch-niederländischen Grenze langfristig um mehr als zehn Zentimeter zu senken und den Scheitelpunkt einer extremen Hochwasserwelle um mehr als zwölf Stunden hinaus zu zögern.

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