Deich bei Hochwasser (Symbolbild)

Deichverbände und Deichschauen

Was ist ein Deichverband und welche Zuständigkeiten hat er?

Deichverbände

Deichverbände sind Wasserverbände mit der Spezialaufgabe Hochwasserschutz, oft kombiniert mit anderen wasserwirtschaftlichen Aufgaben, wie z. B. Gewässerunterhaltung oder Schöpfwerksbetrieb. Häufig trägt ein Verband auch den Namen Deichschau. Die Organisation der Wasser- und Bodenverbände - oweit sie nicht nach NRW-Sondergesetzen gegründet wurden- ist bundesweit geregelt über das Wasserverbandsgesetz (WVG). Die dort genannten Grundzüge legen die Anforderungen an die Organisationsstruktur fest.

Die Begriffe, die die Deichverbände und ihre Gremien beschreiben, sind meist historisch entstanden und klingen in unseren Ohren oft sehr eigentümlich.

Ein Deichverband wird in der Regel ehrenamtlich geführt und besteht aus verschiedenen Gremien:

Mitgliederversammlung:
Versammlung der Verbandsmitglieder ohne unmittelbare Beschlusskompetenz. Sie wählt den Verbandsausschuss bzw. Erbentag

Verbandsausschuss/ Erbentag:
Parlamentarisches Gremium, höchstes Beschlussorgan, welches die Grundzüge der Arbeit regelt.

Deichstuhl:
Verbandsvorstand. Er ist zuständig für die laufenden Geschäfte der Verwaltung.

Deichgräf / D-Hauptmann:
Vorsteher und Repräsentant des Verbandes.

Heimrat
Vorstandsmitglied, das oft einen Teil bzw. Bezirk des Verbandsgebietes betreut und vertritt.

Der Verband gibt sich eine Satzung, die weitere Einzelheiten der Organisation und Struktur festlegt.

Die Rechtsaufsicht über die Wasserverbände ist im Wasserverbandsgesetz (WVG) geregelt. Diese Rechtsaufsicht für die Deichverbände am Rhein wurde der Bezirksregierung übertragen.

Mitglieder eines Verbandes sind gem. § 4 WVG i.d.R. alle Eigentümer von Grundstücken, die im Verbandsgebiet liegen (sog. dingliche Mitglieder). Mitglied eines Verbandes kann jedoch auch eine juristische Person des öffentlichen Rechts sein, als sog. korporatives Mitglied. Dies kann z. B. eine Kommune oder ein Wasserverband als Unterverband sein.

Gründet sich ein Verband oder weitet er sein Verbandsgebiet aus, sind die Grundstückseigentümer, die von der Erledigung der Arbeit des Verbandes einen Vorteil haben, durch die Bezirksregierung förmlich zur Mitgliedschaft heranzuziehen. Dies ist auf Antrag oder auch zwangsweise möglich, um alle Vorteilhabenden zu erfassen und eine gerechte Lastenverteilung auf alle zu gewährleisten.

Das Verbandsgebiet eines Deichverbandes umfasst alle Grundstücke, die von der Aufgabenerledigung des Verbandes einen Vorteil haben. Dieser Vorteil kann z. B. darin liegen, dass das Grundstück vor Hochwasser geschützt wird oder dass das auf das Grundstück fallende Regenwasser schadlos in einen Graben und später in den Rhein abgeführt wird. Der Begriff des Vorteils ist hier sehr abstrakt zu verstehen.

Ein Deichverband finanziert sich größtenteils über Mitgliedsbeiträge. Daneben wird er durch staatliche Fördermittel (z. B. für die Sanierung oder den Bau einer Hochwasserschutzanlage oder die Gewässerunterhaltung) unterstützt.

Überprüfungen der Deichanlagen (Hochwasserschutzanlagen)

Jedes Jahr werden im Regierungsbezirk Düsseldorf Deichschauen durchgeführt. Bei diesen ist festzustellen, ob die Deichanlagen (Hochwasserschutzanlagen) ordnungsgemäß unterhalten sind.

Die Deichschauen sind grundsätzlich nicht öffentlich. Die Teilnahmeberechtigung ist in § 95 II Landeswassergesetz geregelt. Die Bezirksregierung Düsseldorf kann weitere Teilnehmer zulassen.