
ÖPNV - Verbesserung des Infektionsschutzes im Schülerverkehr
Bezeichnung des Förderprogramms
Förderung zusätzlicher Busverkehre zur Schülerbeförderung zur Verbesserung des Infektionsschutzes in Nordrhein-Westfalen aufgrund der Corona-Pandemie nach den Richtlinien zum Corona-Schülerverkehr des Verkehrsministeriums.
Wer wird gefördert?
- Träger von Schulen im Sinne des Schulgesetzes
- Kreise, Städte und Gemeinden
- Landschaftsverbände
- Träger von Ersatzschulen
- Aufgabenträger des ÖPNV mit Ausnahme des SPNV im des § 3 Absatz1 ÖPNVG NRW
Was wird gefördert?
Gefördert werden zusätzliche Verstärker bzw. Einsatzwagenfahrten im ÖPNV (Ziffer 2.1) sowie zusätzliche Fahrten im freigestellten Schülerverkehr parallel zu bereits vorhandenen Angeboten des ÖPNV (Ziffer 2.2). Zudem werden zusätzliche Fahrten im bereits eingerichteten freigestellten Schülerverkehr gefördert, soweit hierdurch bei Ausschöpfung aller Sitzplätze die Nutzung von Stehplätzen vermieden werden kann (Ziffer 2.3) sowie zusätzliche Fahrten oder erhöhte Kapazitäten im bereits eingerichteten freigestellten Schülerverkehr zu Förderschulen, zur Erhöhung des Abstandes zu Schülerinnen und Schülern mit nachgewiesener Befreiung von der Maskenpflicht (Ziffer 2.4).
Wie sind die Konditionen?
Projektförderung
Anteilsfinanzierung bis zu einem Umfang von 100 Prozent
Wo ist der Antrag zu stellen?
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 25
Am Bonneshof 35
40474 Düsseldorf
Wann ist der Antrag zu stellen?
Eine Antragstellung ist bis zum 22.06.2022 möglich.
Welche Rechtsgrundlage besteht?
- Richtlinien Corona-Schülerverkehr
- Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO
Was noch wichtig ist?
Zuwendungsvoraussetzung ist eine Erklärung darüber, dass die zusätzlichen Busse bzw. Fahrten über die regulär vorgesehenen Angebote hinausgehen und eine Entlastung im ÖPNV bzw. freigestellten Schülerverkehr zu den Schulanfangs- bzw. -endzeiten darstellen.
Wer informiert weiter?
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 25
Am Bonneshof 35
40474 Düsseldorf
"Social Media"-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: