Garten der Bezirksregierung Düsseldorf

Chronik der Regierungspräsidentinnen und -präsidenten ab 1945

Der Regierungspräsident hatte als Instanz die NS-Zeit überlebt und sich auch in der Konkurrenz der allmächtigen Parteibürokratie behaupten können. Die Bezirksregierungen waren die ersten deutschen Dienststellen, die nach der Kapitulation die Arbeit wieder aufnahmen - zumindest sich als Träger der Staatsgewalt verstehen konnten.

Dennoch entbrannte in den ersten Nachkriegsjahren eine lebhafte Diskussion, ob sie aufzulösen seien. So erschien z. B. der britischen Besatzungsmacht eine monokratisch arbeitende Behörde ohne eine demokratisch legitimierte Vertretungskörperschaft suspekt. In dieser Einstellung wurde sie vor allem von kommunaler Seite lebhaft unterstützt. Die Gründung von Nordrhein-Westfalen im Sommer 1946 durch den Zusammenschluss der Nord-Rheinprovinz und der Provinz Westfalen warf zusätzlich die Frage nach der Berechtigung einer Mittelinstanz auf - war dieses neue Land nicht auch von einer Zentrale aus zu verwalten? So dachte man im Jahre 1948 zeitweilig daran, die Bezirksregierungen zu "Außenstellen" der Landesregierung zu degradieren. Die Regierungspräsidenten selbst antworteten mit "Leitgedanken zur Verwaltungsreform" und sprachen von ihrer Behörde als einer echten und rechten Mittelinstanz, die kein Schemen sei, sondern im Bewusstsein des Volkes lebe als Vertretung des Staates schlechthin. "In ihr müssen die Fäden der Verwaltung oberhalb der Gemeinden und Kreise zu einem einheitlichen Sammelpunkt zusammenlaufen, der von der Landesregierung im Verein mit dem Landtag gehalten und kontrolliert wird und der das allgemeine Vertrauen durch lebendige Fühlung mit der Bevölkerung und vorbildliche Arbeit stetig erneuert und festigt". Schlusspunkt der langen Erörterung war das Landesorganisationsgesetz von 1962, in dem die Stellung des Regierungspräsidenten als dem berufenen Vertreter der Landesregierung in der Mittelinstanz ausdrücklich festgeschrieben wurde. Besonders die Bündelungsfunktion der Bezirksregierung schien unersetzbar. In auffälliger Abweichung von anderen Behördenbezeichnungen firmierte diese als "Der Regierungspräsident". Erst 1994 wurde diese Personalisierung durch den neutraleren Begriff der "Bezirksregierung" ersetzt. Die generelle Diskussion um die Mittelinstanz ist - bei aller Vorsicht der Aussage - noch nicht abgeschlossen. Sie ist von Zeit zu Zeit aufgelebt. Die Stellenbesetzungen seit 1945 lassen keine eindeutigen Präferenzen erkennen - es sind sowohl sog. Außenseiter als auch Fachbeamte ernannt worden, es gab Regierungspräsidenten, die sich politisch zur SPD bekannten, einen Vertreter der FDP und wohl auch parteipolitisch neutrale. Zu diesen gehörte der erste Düsseldorfer Regierungspräsident nach dem Ende der nationalsozialistischen Herrschaft, Eduard Sträter, der der Bezirksregierung bereits seit 1928 als Regierungsdirektor angehört hatte. Er wurde am 20. April 1945 zum Leiter der Behörde ernannt. Mit der Begründung, er sei zwar 1934 seiner Funktion als Leiter der Kirchen- und Schulabteilung enthoben worden, habe aber weiterhin eine herausgehobene Stellung in der Behördenhierarchie innegehabt, wurde ihm am 25. März 1946 von der britischen Militärregierung unter Anerkennung seiner Amtsführung der Rücktritt nahegelegt ("the president will be asked to resign"). Sein Nachfolger, Kurt Necker, fand sich im Sommer 1946 mit dem schließlich wieder aufgegebenen Plan der Besatzungsmacht konfrontiert, das halbwegs intakt gebliebene Regierungsgebäude in Beschlag zu nehmen und die Behörde nach Wuppertal zu verlegen. Mit dem Dienstantritt von Kurt Baurichter am 20. August 1947 begann dann die längste Dienstzeit eines Düsseldorfer Regierungspräsidenten in der Geschichte der Behörde. Im Zeichen der Konsolidierung der Verhältnisse und der Kontinuität der Verwaltung dauerte Sie bis 1967. Von den späteren Stelleninhabern wurden bis heute zwei, nämlich Hans Otto Bäumer und Dr. Fritz Behrens, in ein Ministeramt berufen.