MEG Mülheimer Entsorgungsgesellschaft mbH
Datum
10.11.2025
Datum der Umweltinspektion
14.08.2025
Anlagenbezeichnung
Sortier- und Umschlagsanlage - Recyclinghof - Behandlungsanlage für Straßenkehrricht
Standort

Pilgerstr. 25

45473 Mülheim an der Ruhr

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 5.5
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 8.11.2.4, 8.12.1.1, 8.12.2, 8.15.1
Art der Umweltinspektion
unangemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
26 Stunden 45 Minuten
davon: Vor-Ort-Aufwand
1 Stunde 30 Minuten
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Genehmigungskonformität
  • Immissionsschutz
  • Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • Abfallbewirtschaftung / Abfallstromkontrolle
  • Abwasserbehandlung 
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 BImSchG
  • § 100 WHG i. V. m. § 93 LWG
  • § 47 KrWG
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige und erhebliche Mängel¹⁾²⁾
Beschreibung der Mängel
  • Verunreinigung des Bodens neben dem Einfahrtstor der LKW-Werkstatt mit Schmierfett. 2) Der Mangel wurde abgestellt.
  • Ablösung des Fugenmaterials am Waschplatz. 1) Der Mangel wurde abgestellt.
  • Ablösung der Dichtung und Abplatzungen an Randsteinen der DK-Abfüllfläche. 2,4) Der Mangel wurde abgestellt.
  • Unzulässige Außerbetriebnahme des Schnelllauftores in Halle 4. 2) Der Mangel wurde abgestellt.
  • Unzulässige Außerbetriebnahme der Luftwand in Halle 10. 2) Der Mangel wurde abgestellt.
  • Defekte Schnellauftore in Halle 4 und Halle 10. 2) Der Mangel wurde abgestellt.
  • Fehlende Befeuchtung des Altholzbereiches in Halle 4. 2)
  • Staubablagerungen zwischen Halle 4 und Halle 10. 2) Der Mangel wurde abgestellt.
  • Ölverunreinigung der Betriebshoffläche durch einen defekten Hydraulikschlauch eines LKW-Aufliegers. 2) Der Mangel wurde abgestellt.
  • Die Beregnungsanlage an der Bauschuttbox fünktionierte nicht orndungsgemäß. 2) Der Mangel wurde abgestellt.
  • Ölverunreinigung zwischen dem Entwässerungscontainer und der Halle für den Kehrichtumschlag. 2) Der Mangel wurde abgestellt.
  • Offene Lagerung von A IV-Holz und teerhaltiger Dachpappe an nicht zuglassenen Standorten.2) Der Mangel wurde abgestellt.
  • Verunreinigung der Bodenfläche mit teerhaltiger Dachpappe. 1) Der Mangel wurde abgestellt.
  • Lagerung von Asbestabfällen in unvollständig geschlossenen Säcken. 2,4) Der Mangel wurde abgestellt.
  • Umschlag von Gewerbeabfall in der Halle 5 mit starker Staubentwicklung ohne die Nutzung der vorhandenen Beregnungsanlage. 2) Der Mangel wurde abgestellt.
  • Die Beregnungsanlage der Halle 5 funktionierte im Bereich des Gewerbeabfallumschlags nicht orndungsgemäß. 2,4)
  • Punktuelle Verunreinigung der Hoffläche mit künstlichen Mineralfasern. 2) Der Mangel wurde abgestellt.
  • Nicht durchgeführte Reinigung der Ablaufrinne des Kehrrichtumschlags. 1)
  • Nicht durchgeführte Reinigung der Sinkkästen auf dem gesamten Betriebsgelände. 1) Der Mangel wurde abgestellt.
  • Fehlende Unterschriften bei der Registerführung Vor-Ort. 1) Der Mangel wurde abgestellt.
  • Lagerung von 15 Gitterboxen mit Elektroaltgeräten (EAG) im Freien ohne Witterungsschutz. 1) Der Mangel wurde abgestellt.
  • Schütten von EAG mittels Gabelstapler aus einer Box in einen 36 m³ Container. 2)
Veranlasste Maßnahmen
  • Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.